Für Tempo 100 mit einem Anhänger genügt ein gekaufter Aufkleber nicht. Die Kombination muss die gesetzlichen technischen Voraussetzungen erfüllen; hinzu kommen der erforderliche Nachweis, die Eintragung und die amtlich gesiegelte Tempo-100-Plakette am Anhänger. Prüfen Sie insbesondere ABS am Zugfahrzeug, das zulässige Gewichtsverhältnis, die Bereifung und die jeweilige Ausstattung. Die deutsche Ausnahme gilt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, nicht pauschal auf jeder Landstraße.

Die Voraussetzungen stehen in der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO. Ein Anhänger kann technisch für Tempo 100 vorbereitet sein und trotzdem hinter einem bestimmten Auto die Voraussetzungen nicht erfüllen. Deshalb gehören die Papiere beider Fahrzeuge zur Vorbereitung.

Wo und für welche Kombination gilt die Ausnahme?

Die Regelung betrifft die im Gesetz genannten Kombinationen, darunter Pkw mit Anhänger und bestimmte andere mehrspurige Zugfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger. Für andere Fahrzeugarten oder schwerere Zugfahrzeuge darf diese Anleitung nicht ungeprüft übernommen werden.

Auch bei erfüllten Voraussetzungen bleiben ausgeschilderte niedrigere Geschwindigkeiten und die Pflicht zur angepassten Fahrweise maßgeblich. Tempo 100 ist eine Obergrenze unter den genannten Bedingungen, keine Aufforderung, bei Seitenwind, Nässe oder schlechter Sicht diese Geschwindigkeit zu fahren.

Im Ausland gelten die dortigen Bestimmungen. Eine deutsche Tempo-100-Plakette ist keine europaweit identische Erlaubnis. Prüfen Sie das Zielland vor einer Reise und rechnen Sie nicht mit einer automatischen Anerkennung aller deutschen Ausnahmebedingungen.

Das Gewichtsverhältnis anhand der Papiere prüfen

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers wird mit einem Faktor der Leermasse des Zugfahrzeugs verglichen. Welcher Faktor gilt, hängt von Bremsen, Schwingungsdämpfern, Aufbau und gegebenenfalls geeigneter Stabilisierung ab. Das Zugfahrzeug muss den geforderten automatischen Blockierverhinderer, üblicherweise ABS genannt, haben.

Grundfaktoren nach § 1 der Ausnahmeverordnung
AnhängerFaktor der Leermasse
Ohne Bremse oder mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer0,3
Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern0,8
Andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern1,1; zusätzliche gesetzliche Obergrenzen beachten
Geeignete Stabilisierung mit den gesetzlich geforderten NachweisenErhöhung auf 1,0 beziehungsweise 1,2 kann möglich sein

Die höheren Faktoren dürfen nicht allein wegen einer umgangssprachlichen „Antischlingerkupplung“ angenommen werden. Die tatsächlich verbaute Technik und die erforderlichen Nachweise müssen passen. Für die andere Anhängergruppe mit Faktor 1,1 nennt die Vorschrift zusätzlich die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs als Obergrenzen. Weitere technische Grenzen bleiben ebenfalls einzuhalten.

Lassen Sie den zutreffenden Faktor anhand Ihrer Unterlagen bestätigen. Insbesondere nach einem Wechsel des Zugfahrzeugs reicht die frühere Kombination nicht als Beleg. Der Anhänger hat dieselbe Plakette, aber das neue Auto kann eine andere Leermasse oder Ausstattung haben.

Rechenbeispiel: weniger Ladung genügt nicht automatisch

Ein rechnerisches Beispiel: Das Zugfahrzeug hat eine Leermasse von 1.600 kg. Für einen ungebremsten Anhänger beträgt der Faktor 0,3. Damit ergibt sich für diese Bedingung eine Grenze von 480 kg zulässiger Anhängergesamtmasse. Ein Anhänger mit 600 kg zulässiger Gesamtmasse erfüllt diese Gewichtsbedingung nicht allein dadurch, dass er an diesem Tag leer gefahren wird.

Das Beispiel zeigt nur den Gewichtsvergleich. Es ersetzt keine Prüfung von ABS, technischer Eignung, Reifen, Eintragung oder sonstigen Grenzen. Eine mögliche Ablastung wäre ein eigener technischer und behördlicher Vorgang und keine handschriftliche Änderung in den Papieren.

Prüfen Sie zusätzlich Fahrerlaubnis und Anhängelast. Eine Tempo-100-Bescheinigung erweitert weder die Fahrerlaubnisklasse noch die vom Hersteller zugelassene Belastung. Bei einem Autotransport ist außerdem die tatsächliche Beladung besonders wichtig; dazu passt Abgemeldetes Auto auf einem Anhänger transportieren.

Reifenalter und Geschwindigkeitskategorie beachten

Nach § 3 der Ausnahmeverordnung müssen die Reifen des Anhängers bei der jeweiligen Fahrt jünger als sechs Jahre sein und mindestens die Geschwindigkeitskategorie L, entsprechend 120 km/h, tragen. Maßgeblich ist das Herstellungsdatum, nicht das Kaufdatum Ihrer Reifenrechnung.

Prüfen Sie die Datumskennzeichnung an jedem montierten Reifen. Ein einzelner älterer Reifen kann die Tempo-100-Voraussetzung der aktuellen Kombination ausschließen. Ein gutes Profil ersetzt die Altersanforderung nicht. Unabhängig davon muss die Bereifung natürlich technisch geeignet und in ordnungsgemäßem Zustand sein.

Notieren Sie das Reifenalter zusammen mit HU und anderen Terminen. Bei Wohnwagen kommt die Gasprüfung der Campinganlage als eigener Punkt hinzu. Ein gültiger Nachweis in einem Bereich verlängert keinen anderen.

So läuft die Vorbereitung des Antrags

  1. Vorhandene Eintragungen und Herstellerunterlagen des Anhängers prüfen.
  2. Daten und technische Voraussetzungen des vorgesehenen Zugfahrzeugs zuordnen.
  3. Mit Prüforganisation oder Zulassungsstelle klären, welcher Nachweis noch erforderlich ist.
  4. Falls nötig, die technische Begutachtung durchführen lassen.
  5. Fahrzeugpapiere bei der zuständigen Behörde berichtigen lassen und die gesiegelte Plakette erhalten.
  6. Plakette vorschriftsgemäß an der Rückseite des Anhängers anbringen.

TÜV NORD erläutert den Weg über Herstellerbescheinigung oder technische Prüfung. Welche Unterlagen Ihre Behörde im Einzelfall verlangt, erfragen Sie vor dem Termin. Eine technische Bescheinigung allein ist noch nicht jede notwendige amtliche Eintragung.

Stellen Sie für die Terminplanung eine Mappe aus Zulassungsunterlagen, technischem Nachweis und gegebenenfalls Vollmacht zusammen. Für eine Vertretung hilft die Vorbereitung einer Zulassungsvollmacht. Wählen Sie beim Amt den zum Anliegen passenden Vorgang.

Kosten und laufende Kontrolle

Unterscheiden Sie Kosten einer technischen Prüfung von Behördengebühren, Plakette und eventuell nötigen Änderungen am Anhänger. Reifen, Schwingungsdämpfer oder eine passende Stabilisierung können eigene Kosten auslösen. Ein einzelner Preis aus einem anderen Fall ist deshalb kein verlässlicher Gesamtpreis.

Prüfen Sie vor jeder Fahrt, ob die aktuelle Kombination weiterhin passt. Besonders relevant sind ein anderes Zugfahrzeug, neue Reifen, geänderte Technik oder abweichende Beladung. Auch die vorgeschriebene Orientierung der Stützlast muss berücksichtigt werden; maßgeblich ist die kleinere zulässige Obergrenze von Zugfahrzeug und Anhänger.

Soll der Anhänger verkauft oder dauerhaft nicht genutzt werden, behandeln Sie die Zulassung separat. Eine Tempo-100-Eintragung setzt den Anhänger weder außer Betrieb noch ersetzt sie eine spätere Wiederzulassung. Die passenden Schritte finden Sie unter Anhänger online abmelden und bei Wohnwagen unter Wohnwagen abmelden.

Quellen und Stand

Redaktionell geprüft am 11. Oktober 2026. Die Checklisten und Entscheidungshilfen sind eigene redaktionelle Arbeitshilfen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Ihre konkreten Vertrags- oder Fahrzeugunterlagen.

Symbolbild: Katya Azimova auf Unsplash.