Für die von § 60 StVZO erfassten Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen ist eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und wiederkehrend im Abstand von 24 Monaten vorgeschrieben. Gemeint sind insbesondere Campinganlagen für Kochen, Heizen oder Kühlen, nicht die Gasanlage für den Fahrzeugantrieb. Die Gasprüfung ist eine eigenständige Prüfung. Eine gültige HU-Plakette ersetzt deshalb keinen fehlenden Gasprüfnachweis.

Beginnen Sie mit dem letzten Prüfbeleg Ihres Fahrzeugs. Die nächste Urlaubsreise, eine frische HU oder der Beginn der Campingsaison sind keine zuverlässigen Ersatzdaten für den tatsächlichen Prüftermin. Dieser Ratgeber hilft beim Organisieren des Nachweises; Arbeiten an der Anlage gehören in sachkundige Hände.

Welche Gasanlage ist hier gemeint?

§ 60 Absatz 1 StVZO betrifft die dort genannten Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen bis zu einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht dem Fahrzeugantrieb dienen. Die Vorschrift verweist für Betrieb und Prüfung auf das DVGW-Arbeitsblatt G 607. Für gewerblich genutzte Anlagen können andere, ausdrücklich geregelte Prüfanforderungen gelten.

Ordnen Sie Ihre Anlage deshalb anhand der Fahrzeug- und Anlagenunterlagen zu. Ein fest eingebautes Koch- und Heizsystem ist etwas anderes als ein separat verwendeter Campingkocher außerhalb des Fahrzeugs. Ebenso lässt sich eine Prüfung des LPG-Antriebs nicht als Nachweis für die Wohnraumanlage verwenden.

Wenn das Fahrzeug umgebaut wurde oder die Dokumentation fehlt, schildern Sie die tatsächliche Ausstattung bei der Terminvereinbarung. Verlassen Sie sich nicht allein auf die Bezeichnung „Camper“ im Inserat. Bauart, Nutzung und vorhandene Anlage bestimmen, welche Prüfung nötig ist.

Die 24-Monats-Frist aus dem Nachweis ermitteln

Die Wiederholungsprüfung richtet sich nach der vorangegangenen Prüfung. Nach der gesetzlichen Regel endet die Frist mit Ablauf des vierundzwanzigsten Monats. Beispiel: Bei einer maßgeblichen Prüfung im Oktober 2024 endet der nächste reguläre Prüfzeitraum grundsätzlich mit Ablauf Oktober 2026. Eine vorherige prüfpflichtige Änderung kann bereits früher eine Prüfung erforderlich machen.

Tragen Sie Monat und Jahr aus dem tatsächlichen Beleg in Ihren Kalender ein. Wenn eine Plakette und ein Prüfprotokoll widersprüchliche Daten zeigen, lassen Sie die Zuordnung von der prüfenden Stelle klären. Ein selbst gewähltes späteres Datum beseitigt den Widerspruch nicht.

Welcher Prüfungsanlass liegt vor?
SituationNächster Schritt
Erste Nutzung einer erfassten AnlagePrüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme einplanen.
Prüfpflichtige ÄnderungVor Wiederinbetriebnahme den erforderlichen Nachweis herstellen.
Regelmäßiger Betrieb ohne solche ÄnderungWiederholungsprüfung nach dem letzten Prüftermin planen.
Prüfdatum unbekanntBeleg suchen beziehungsweise bei der bisherigen Prüfstelle nachfragen.

Warum die Hauptuntersuchung nicht genügt

HU und Gasprüfung können organisatorisch am selben Ort stattfinden, bleiben aber verschiedene Leistungen. TÜV NORD beschreibt die Gasprüfung ausdrücklich als unabhängig von der HU. Bei einer Terminbuchung sollten Sie deshalb beide Leistungen benennen, wenn Sie beide benötigen.

Prüfen Sie nach dem Termin die erhaltenen Dokumente einzeln. Ein HU-Bericht belegt die Hauptuntersuchung. Der Nachweis zur Gasanlage muss die zugehörige Prüfung dokumentieren. Steht nur eine der Leistungen auf der Rechnung, ist damit die andere Prüfung noch nicht nachgewiesen.

Für die Einordnung eines fehlenden HU-Berichts hilft TÜV-Bericht: Aufbewahren und Ersatz beschaffen. Vermischen Sie den Ersatz dieses Dokuments nicht mit dem Nachweis einer Gasprüfung.

So bereiten Sie den Prüftermin vor

Fragen Sie die Prüfstelle bei der Buchung, welche Unterlagen und Betriebsbedingungen sie verlangt. Legen Sie vorhandenes Gasprüfbuch beziehungsweise Prüfbescheinigungen und Unterlagen zu eingebauten Geräten bereit. Eine Liste zwischenzeitlicher Änderungen erleichtert die Zuordnung.

  • Fahrzeugdaten und Art der Flüssiggasanlage nennen.
  • Letzten Prüfbeleg mit Datum heraussuchen.
  • Umbauten, Austausch von Komponenten oder bekannte Störungen angeben.
  • Zugänglichkeit der zu prüfenden Bereiche vorbereiten.
  • Benötigte Gasversorgung und weitere Terminbedingungen mit der Prüfstelle abstimmen.
  • Bei fehlenden Nachweisen vorab nach dem weiteren Ablauf fragen.

Diese Vorbereitung ersetzt keine Prüfung und keine Reparatur. Nehmen Sie keine Arbeiten an Leitungen oder sicherheitsrelevanten Bauteilen vor, nur um den Termin vermeintlich zu beschleunigen. Bekannte Probleme sollten offen benannt werden, damit die Fachstelle den richtigen nächsten Schritt festlegen kann.

Was kostet die Gasprüfung?

Fragen Sie nach dem Preis der konkreten Leistung und danach, welche Zusatzarbeiten nicht enthalten sind. Eine reine wiederkehrende Prüfung ist etwas anderes als die Beurteilung eines Umbaus, die Behebung eines Mangels oder das Beschaffen fehlender Dokumentation. Ein bundesweit einheitlicher Endpreis lässt sich daraus nicht ableiten.

Vergleichen Sie Angebote nur mit gleichem Leistungsumfang. Prüfen Sie Anfahrt, Nachprüfung und zusätzliche Arbeiten gesondert. Bitten Sie um einen schriftlichen Preis für Ihr Fahrzeug und dessen tatsächlichen Zustand, damit Sie die Gesamtkosten einplanen können.

Wenn gleichzeitig die HU ansteht, kann ein gemeinsamer Termin organisatorisch sinnvoll sein. Lassen Sie sich dennoch beide Positionen getrennt erläutern. Eine günstige Kombination ist kein Grund, einen früher fälligen Prüftermin bis zur späteren HU zu verschieben.

Winterpause und Abmeldung setzen keine neue Prüffrist

Eine Außerbetriebsetzung ist ein Verwaltungsvorgang und keine technische Prüfung. Sie liefert deshalb keinen neuen Gasprüfnachweis. Ob und welche Pflichten in einer konkreten Abstell- oder Nutzungssituation greifen, klären Sie bei Unsicherheit mit der zuständigen Stelle; aus „steht nur“ sollte kein beliebiger neuer Termin abgeleitet werden.

Vor der späteren Nutzung kontrollieren Sie HU, Gasprüfung und sonstige Wartungsnachweise jeweils anhand ihrer eigenen Daten. Eine Wiedernutzung nach Monaten kann mehrere offene Punkte gleichzeitig sichtbar machen. Planen Sie genügend Vorlauf, bevor eine Reise oder Fahrzeugübergabe fest zugesagt wird.

Wenn ein zugelassener Wohnwagen länger nicht gebraucht wird, finden Sie den behördlichen Ablauf unter Wohnwagen online abmelden. Für ein Wohnmobil gibt es den eigenen Ratgeber zur Wohnmobil-Abmeldung. Ein geeigneter privater Standplatz und ein zulässiger Transport bleiben dabei wichtig.

Beim Gebrauchtkauf die Belege dem Fahrzeug zuordnen

Lassen Sie sich beim Kauf eines gebrauchten Freizeitfahrzeugs den letzten Gasprüfnachweis zeigen. Prüfen Sie Fahrzeugzuordnung, Datum und dokumentierte Auffälligkeiten. Fragen Sie nach Änderungen seit dieser Prüfung. Ein älterer Beleg beschreibt nicht automatisch den heutigen Zustand nach einem späteren Umbau.

Halten Sie fehlende Unterlagen und vereinbarte Prüfungen im Kaufvertrag fest. Das Ausfüllen erläutert Privaten Kfz-Kaufvertrag vorbereiten. Wird ein Wohnwagen übernommen, prüfen Sie unabhängig davon die Voraussetzungen einer Tempo-100-Zulassung: Gasprüfung, HU und Tempo-100-Nachweis erfüllen unterschiedliche Zwecke.

Eine geordnete Fahrzeugmappe enthält schließlich die aktuellen Zulassungsunterlagen, HU-Bericht, Gasprüfnachweise und relevante Umbauunterlagen. Legen Sie kommende Termine einzeln ab. Damit bleibt beim nächsten Saisonstart erkennbar, was geprüft ist und was noch organisiert werden muss.

Quellen und Stand

Redaktionell geprüft am 11. Oktober 2026. Die Checklisten und Entscheidungshilfen sind eigene redaktionelle Arbeitshilfen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Ihre konkreten Vertrags- oder Fahrzeugunterlagen.

Symbolbild: Martin Baron auf Unsplash.