Eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung erlaubt einer anderen Person, den bezeichneten Zulassungsvorgang für Sie zu erledigen. Bereiten Sie neben der unterschriebenen Vollmacht die verlangten Identitätsnachweise, Fahrzeugunterlagen, eVB und gegebenenfalls das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer vor. Welche Originale und ergänzenden Einwilligungen nötig sind, ergibt sich aus der Unterlagenliste Ihrer Zulassungsbehörde. Ein allgemeines Formular ersetzt diese Prüfung nicht.

Hier geht es um Anmeldung, Wiederzulassung oder Umschreibung durch eine Vertretung. Möchten Sie ein Fahrzeug nur außer Betrieb setzen, nutzen Sie Vollmacht zur Auto-Abmeldung. Die ähnliche Wortwahl führt leicht dazu, dass ein falsches Formular und unnötige Unterlagen vorbereitet werden.

Zuerst den konkreten Zulassungsvorgang bestimmen

Eine Erstzulassung eines Neufahrzeugs, die Umschreibung eines Gebrauchtwagens und die Wiederzulassung nach einer Stilllegung sind unterschiedliche Vorgänge. Die Vollmacht sollte erkennen lassen, welche Aufgabe erledigt werden soll. Verwenden Sie die genaue Bezeichnung aus der Terminbuchung oder der amtlichen Leistungsbeschreibung.

Für die Neuzulassung nennt beispielsweise das ServicePortal Berlin bei Vertretung eine schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente. Diese örtliche Liste ist ein Beispiel, keine bundesweit identische Vorgabe für alle Fälle. Ermitteln Sie Ihre zuständige Stelle über unser Zulassungsstellenverzeichnis und prüfen Sie deren aktuelle Anforderungen.

Wenn Sie noch zwischen Ummeldung und Abmeldung unterscheiden müssen, beginnen Sie mit Auto ummelden oder abmelden. Eine eindeutige Entscheidung spart einen Termin für den falschen Antrag.

Was in der Vollmacht stehen sollte

Benennen Sie die vollmachtgebende und die bevollmächtigte Person mit vollständigem Namen und Anschrift. Ordnen Sie das Fahrzeug mit der FIN und, soweit vorhanden, dem Kennzeichen zu. Ergänzen Sie den gewünschten Vorgang, Datum und die erforderliche Unterschrift. Bei einer bereits bestehenden Reservierung kann deren Nachweis separat beigefügt werden.

Nutzen Sie bevorzugt das Formular der zuständigen Behörde, falls sie eines bereitstellt. Manche Formulare enthalten zusätzliche Erklärungen, etwa zur Bekanntgabe von Gebühren- oder Steuerrückständen an die Vertretung. Lesen Sie solche Abschnitte tatsächlich durch. Eine Vollmacht zum Abholen von Papieren muss nicht zugleich zur Antragstellung berechtigen.

Halten Sie fest, ob die Person auch Unterlagen, neue Kennzeichenunterlagen und Bescheide entgegennehmen darf. Wenn Entscheidungen offen sind, beispielsweise eine neue Kennzeichenkombination, sollte die Vertretung vor dem Termin wissen, was Sie wünschen. Ein Rückruf am Schalter ist hilfreich, ersetzt aber keine erforderliche Erklärung in der verlangten Form.

Die vollständige Vertretungsmappe zusammenstellen

Nachweise nach Aufgabe sortieren
BereichVorbereitung
VertretungUnterschriebene Vollmacht mit Fahrzeug und Vorgang
IdentitätAusweise und gegebenenfalls Meldenachweis nach örtlicher Liste
FahrzeugZulassungsbescheinigungen beziehungsweise die für den Vorgang nötigen Nachweise
VersicherungPassende eVB mit korrekten Halterdaten
Kfz-SteuerSEPA-Mandat mit den verlangten Unterschriften
BesonderheitenHU, CoC, Reservierung oder Firmenunterlagen, soweit erforderlich

Diese Übersicht ist eine Sortierhilfe. Welche Zeilen in Ihrem Fall erforderlich sind, richtet sich nach dem Zulassungsvorgang. Bei einem bereits gebrauchten Fahrzeug können andere Papiere relevant sein als bei einem fabrikneuen Auto. Auslandsfahrzeuge und ungeklärte Dokumentenverluste sollten vor dem Termin gesondert besprochen werden.

Die eVB-Nummer ist der elektronische Versicherungsnachweis. Sie ersetzt weder Fahrzeugpapiere noch Vollmacht. Ein Sicherheitscode aus dem Fahrzeugschein gehört dagegen zu bestimmten digitalen Behördenverfahren und ist keine eVB.

Vollmacht und SEPA-Mandat getrennt prüfen

Mit einer Vollmacht wird eine Vertretung ermöglicht. Mit einem SEPA-Mandat wird der Einzug vom angegebenen Konto autorisiert. Deshalb darf aus einer unterschriebenen Vollmacht nicht automatisch auf ein wirksames Lastschriftmandat geschlossen werden. Prüfen Sie die vorgesehenen Felder des amtlichen Mandats einzeln.

Weichen Kontoinhaber und künftiger Halter voneinander ab, sehen Sie genau nach, welche Unterschriften gefordert werden. Die Person am Schalter kann fehlende Unterschriften anderer Beteiligter nicht einfach ersetzen. Vermeiden Sie Blankounterschriften auf noch nicht vollständig ausgefüllten Unterlagen.

Führen Sie IBAN, Halterdaten und Fahrzeugzuordnung vor dem Termin zusammen. Ein Zahlendreher kann die Bearbeitung stören, auch wenn die eigentliche Vollmacht korrekt ist. Bestätigungen und Kopien sollten über einen sicheren Weg an die tatsächlich beauftragte Person gelangen.

Firmen, Vereine und Minderjährige brauchen zusätzliche Prüfung

Bei einem Unternehmen muss nachvollziehbar sein, wer für dieses handeln darf. Eine auf Firmenpapier gedruckte Erklärung allein weist noch keine Vertretungsberechtigung nach. Je nach Rechtsform und örtlicher Anforderung kommen Registerunterlagen und Ausweise der vertretungsberechtigten Personen hinzu.

Für Vereine oder minderjährige Halter gelten ebenfalls besondere Nachweise. Die Berliner Leistungsbeschreibung nennt etwa Registerunterlagen bei Vereinen und die Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Haltern. Klären Sie solche Konstellationen vor dem Termin direkt mit der zuständigen Stelle.

Eine private Verkaufsvollmacht ist dafür nicht automatisch das passende Dokument. Auch Halter und Versicherungsnehmer können verschiedene Personen sein. Stimmen Sie die eVB daher auf die tatsächliche Halterkonstellation ab, bevor die Vertretung den Antrag stellt.

Digitale Zulassung nicht mit einem Papiertermin vermischen

Ein unterschriebenes Papierformular erlaubt nicht automatisch die Anmeldung im digitalen Benutzerkonto einer anderen Person. Für Onlineverfahren gelten die dort vorgesehenen Identifizierungs- und Vertretungswege. Geben Sie keine Ausweis-PIN oder Zugangsdaten weiter, um eine fehlende digitale Berechtigung zu umgehen.

Die Voraussetzungen der internetbasierten Zulassung unterscheiden sich zudem von der reinen Online-Abmeldung. Welche Daten und Sicherheitsmerkmale ein konkreter Vorgang verlangt, steht im jeweiligen Portal. Ein erfolgloser Onlineversuch sollte nicht durch einen gleichzeitig laufenden zweiten Antrag unübersichtlich werden.

Am Tag vor dem Termin und nach dem Abschluss

  1. Terminbestätigung und genaue Leistungsart abgleichen.
  2. Namen, FIN und gegebenenfalls Kennzeichen auf allen Unterlagen vergleichen.
  3. Originale, Kopien und Unterschriften anhand der örtlichen Liste prüfen.
  4. eVB und SEPA-Mandat dem richtigen Halter und Fahrzeug zuordnen.
  5. Kennzeichenwunsch, Gebührenzahlung und Rückfragen mit der Vertretung besprechen.
  6. Nach Abschluss alle erhaltenen Papiere auf korrekte Daten kontrollieren.

Notieren Sie, welche Originalunterlagen mitgegeben und wieder zurückgebracht werden. Soll außerdem das bisherige Auto abgemeldet werden, behandeln Sie diesen Vorgang separat. Eine Zulassung des neuen Autos beendet die alte Zulassung nicht von selbst. Dafür können Sie die Online-Abmeldung des bisherigen Fahrzeugs vorbereiten.

Quellen und Stand

Redaktionell geprüft am 11. Oktober 2026. Die Checklisten und Entscheidungshilfen sind eigene redaktionelle Arbeitshilfen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Ihre konkreten Vertrags- oder Fahrzeugunterlagen.

Symbolbild: blue sky auf Unsplash.