Verwertungsnachweis liegt vor

Auto nach Verschrottung abmelden

Wird ein Altfahrzeug verschrottet, stellt der zertifizierte Verwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis aus. Mit diesem Nachweis erfolgt die endgültige Außerbetriebsetzung – die Abmeldung beendet Steuer und Versicherungspflicht.

Erst Verwertung, dann Abmeldung

Geben Sie das Fahrzeug nur bei einem anerkannten Verwerter ab – nur dieser darf den gültigen Verwertungsnachweis (Certificate of Destruction) ausstellen. Der Nachweis ist wichtig, damit Sie aus der Halterhaftung entlassen werden.

Mit Fahrzeugschein und Kennzeichen-Codes lässt sich die Abmeldung online erledigen. Bewahren Sie den Verwertungsnachweis auf – er belegt die fachgerechte Entsorgung.

Das brauchen Sie

  • Verwertungsnachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebs
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode
  • Sicherheitscodes beider Kennzeichen
  • Fahrzeug ab 2015 zugelassen

So läuft die Online-Abmeldung ab

1

Daten eingeben

Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes ins Formular eintragen – in rund 2 Minuten.

2

Wir prüfen & reichen ein

Wir kontrollieren die Angaben und übernehmen die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle.

3

Bestätigung erhalten

Die offizielle Abmeldebestätigung kommt per E-Mail – inklusive Rechnung.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Abmeldung den Verwertungsnachweis?

Für die endgültige Außerbetriebsetzung nach Verschrottung ja. Er belegt die fachgerechte Entsorgung und entlässt Sie aus der Halterverantwortung.

Wer darf ein Auto verschrotten?

Nur zertifizierte Verwertungsbetriebe (Demontagebetriebe). Nur deren Verwertungsnachweis wird anerkannt.

Bekomme ich Kfz-Steuer zurück?

Ja, ab dem Abmeldedatum wird zu viel gezahlte Steuer anteilig erstattet.

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