Wirtschaftlicher Totalschaden
Auto nach Totalschaden abmelden
Nach einem Totalschaden ist eine Reparatur unwirtschaftlich – das Fahrzeug soll abgemeldet werden. Das geht online, ohne dass das beschädigte Auto bewegt oder vorgeführt werden muss.
Was nach dem Totalschaden zu tun ist
Beim wirtschaftlichen Totalschaden übersteigen die Reparaturkosten den Fahrzeugwert. Häufig wird das Auto an einen Verwerter oder Aufkäufer abgegeben. Die Abmeldung beendet Steuer- und Versicherungspflicht.
Geben Sie das Fahrzeug zur Verschrottung, erhalten Sie einen Verwertungsnachweis – damit kann ergänzend zur Abmeldung die endgültige Außerbetriebsetzung erfolgen. Steht das Auto nur, genügt das normale Abmelden.
Das brauchen Sie
- •Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode
- •Sicherheitscodes beider Kennzeichen
- •Fahrzeug ab 2015 zugelassen
- •Das Wrack muss nicht fahrbereit oder anwesend sein
So läuft die Online-Abmeldung ab
Daten eingeben
Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes ins Formular eintragen – in rund 2 Minuten.
Wir prüfen & reichen ein
Wir kontrollieren die Angaben und übernehmen die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle.
Bestätigung erhalten
Die offizielle Abmeldebestätigung kommt per E-Mail – inklusive Rechnung.
Häufige Fragen
Kann ich ein Unfallwrack online abmelden?
Ja, solange Sie Fahrzeugschein und die Kennzeichen-Sicherheitscodes haben. Das Fahrzeug muss dafür nicht fahren oder vorgeführt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Abmelden und Verschrotten?
Abmelden beendet den Betrieb. Verschrotten erfolgt über einen zertifizierten Verwerter, der einen Verwertungsnachweis ausstellt. Oft kombiniert man beides.
Zahlt die Versicherung trotz Abmeldung?
Die Schadenregulierung läuft unabhängig von der Abmeldung. Diese beendet nur Steuer und laufende Versicherungspflicht des Fahrzeugs.
Das könnte Sie auch betreffen
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