Auto fährt nicht mehr

Auto mit Motorschaden abmelden

Wenn der Motor defekt ist und sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, müssen Sie nicht mit dem Fahrzeug zur Zulassungsstelle. Die Online-Abmeldung funktioniert unabhängig davon, ob das Auto noch fährt – Sie brauchen nur Fahrzeugschein und Kennzeichen.

Stillstand kostet – schnell handeln

Solange das Fahrzeug zugelassen ist, laufen Kfz-Steuer und Versicherung weiter, auch wenn es nur noch steht. Mit der Abmeldung enden beide Kosten ab dem Abmeldedatum.

Das Auto muss für die Abmeldung weder fahrbereit noch vor Ort sein. Sie geben einfach die Daten online ein – wir übernehmen die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle.

Das brauchen Sie

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode
  • Sicherheitscodes beider Kennzeichen
  • Fahrzeug ab 2015 zugelassen
  • Das Fahrzeug muss nicht fahrbereit oder anwesend sein

So läuft die Online-Abmeldung ab

1

Daten eingeben

Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes ins Formular eintragen – in rund 2 Minuten.

2

Wir prüfen & reichen ein

Wir kontrollieren die Angaben und übernehmen die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle.

3

Bestätigung erhalten

Die offizielle Abmeldebestätigung kommt per E-Mail – inklusive Rechnung.

Häufige Fragen

Muss das Auto zur Abmeldung fahren können?

Nein. Die Online-Abmeldung erfolgt rein über die Daten – ein Vorführen oder Abschleppen ist nicht nötig.

Lohnt sich Abmelden oder lieber verschrotten?

Wenn das Auto weg soll, kombinieren viele beides: erst Verwertungsnachweis vom zertifizierten Verwerter, dann Abmeldung. Steht das Auto nur länger still, reicht das Abmelden.

Bekomme ich Steuer und Versicherung zurück?

Die Kfz-Steuer wird ab Abmeldedatum anteilig erstattet. Bei der Versicherung wird das Restguthaben gutgeschrieben oder die Police ruht.

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