Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein Taxi wird zulassungsrechtlich wie das konkrete Kraftfahrzeug außer Betrieb gesetzt: Für i-Kfz müssen Fahrzeug und Dokumente onlinefähig sein; der positive Behördenbescheid beendet die Zulassung.
  • Die Taxi-Genehmigung nach Personenbeförderungsrecht ist ein eigener Verwaltungsstrang: Die Kfz-Abmeldung ändert sie nicht automatisch in jeder erforderlichen Weise und ersetzt keine Meldung an die Genehmigungsbehörde.
  • Vor der Codefreilegung den letzten Beförderungseinsatz beenden: Fahrzeug privat abstellen, Taxameter- und Abrechnungsdaten sichern, Schlüssel kontrollieren und Ersatzfahrzeug beziehungsweise Betriebsunterbrechung klären.
  • Bei Fahrzeugwechsel zuerst die örtlichen Vorgaben anfragen: Genehmigungsbehörden können Nachweise und Reihenfolgen für Herausnahme, Ersatz oder Ende des Taxibetriebs festlegen.
  • Drei Abschlussnachweise archivieren: Zulassungsbescheid, Rückmeldung der Genehmigungsbehörde und Versicherungs- beziehungsweise Flottenbestätigung dürfen nicht miteinander verwechselt werden.

Die direkte Antwort lautet: Ein Taxi kann grundsätzlich über den normalen i-Kfz-Weg online außer Betrieb gesetzt werden, wenn Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen die erforderlichen Sicherheitscodes besitzen und die sonstigen Portalvoraussetzungen erfüllt sind. Die Abmeldung des Fahrzeugs beendet aber nicht von selbst alle Pflichten aus der Taxigenehmigung, dem Betrieb, der Versicherung, einer Finanzierung oder einem Flottenvertrag. Diese Vorgänge müssen getrennt und in einer belastbaren Reihenfolge abgeschlossen werden.

Das Personenbeförderungsrecht knüpft den Taxiverkehr an eine Genehmigung. § 2 PBefG beschreibt die Genehmigungspflicht für die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung in den genannten Verkehrsformen; § 47 PBefG definiert den Verkehr mit Taxen. Welche Anzeige oder Änderung Ihre Genehmigungsbehörde bei Fahrzeugtausch oder Betriebsende verlangt, ist örtlich zu prüfen.

Dieser Artikel behandelt ein einzelnes Taxi oder den Austausch eines Fahrzeugs in einem Betrieb. Für normale Nutzfahrzeuge ohne Taxi-Genehmigungsstrang lesen Sie Lkw online abmelden. Die allgemeinen technischen Voraussetzungen des Webvorgangs stehen auf Auto online abmelden.

Abmeldegrund und Betriebsfolge zuerst festlegen

Unterscheiden Sie mindestens vier Fälle: endgültige Betriebsaufgabe, Austausch durch ein anderes Taxi, vorübergehende Stilllegung und Verkauf an einen Dritten. Die Kfz-Abmeldung kann in allen Fällen ähnlich aussehen, doch Genehmigungs-, Versicherungs- und Vertragsfolgen unterscheiden sich. Notieren Sie das Datum des letzten Fahrgastauftrags, den künftigen Standort, ein mögliches Ersatzfahrzeug und den Empfänger der Fahrzeugpapiere.

Stimmen Sie den Plan mit der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde ab, bevor Sie Codes öffnen. Fragen Sie konkret, ob eine Anzeige, Änderung der Genehmigungsurkunde, Vorlage von Fahrzeugunterlagen, Rückgabe von Auszügen oder ein Antrag für das Ersatzfahrzeug nötig ist. Dokumentieren Sie die Antwort und den Ansprechpartner. Verlassen Sie sich nicht auf Abläufe eines anderen Landkreises oder auf eine frühere Flottenänderung.

VorgangZuständige StelleBelastbarer Nachweis
Außerbetriebsetzung des FahrzeugsZulassungsbehörde / i-Kfz-Portalpositiver Abmeldebescheid
Taxi-Genehmigung oder Fahrzeugeinsatzörtliche Genehmigungsbehördederen Änderungs-/Eingangsbestätigung
Versicherungs- oder FlottenänderungVersicherer / MaklerVertrags- oder Bestandsbestätigung
Finanzierung, Leasing oder SicherungVertragspartnerFreigabe, Rückgabe- oder Ablöseunterlagen
Taxameter- und BetriebsdatenUnternehmen / beauftragte FachstelleAbschluss-, Ausbau- oder Archivierungsprotokoll

Zulassungs- und Taxigenehmigung nicht vermischen

Die Außerbetriebsetzung nach Fahrzeug-Zulassungsverordnung betrifft das konkrete Kennzeichen und den Registerstatus des Kraftfahrzeugs. Die Genehmigung nach PBefG betrifft den Personenbeförderungsbetrieb und dessen genehmigten Umfang. Ein erfolgreicher i-Kfz-Bescheid ist daher nicht automatisch eine Bestätigung, dass ein Fahrzeug aus allen personenbeförderungsrechtlichen Unterlagen entfernt oder eine Betriebspflicht geändert wurde.

Umgekehrt ersetzt eine Genehmigungsänderung keine Kfz-Abmeldung. Arbeiten Sie mit zwei Vorgangsnummern und getrennten Dokumentenordnern. Geben Sie bei beiden Stellen FIN, Kennzeichen und Betriebsbezug korrekt an, soweit verlangt. Fragt die Genehmigungsbehörde nach dem neuen Fahrzeug, reichen Sie nur die von ihr bezeichneten Unterlagen ein. Eine geplante Ersatzbeschaffung darf nicht als bereits genehmigt dargestellt werden.

Onlinefähigkeit des Taxis technisch prüfen

Für die Online-Außerbetriebsetzung müssen die Stempelplaketten an den Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I über die vorgesehenen verdeckten Sicherheitscodes verfügen. Ältere Dokumente oder ersetzte Kennzeichen können ungeeignet sein. Vergleichen Sie FIN, Kennzeichen, Dokumentennummer und zuständige Behörde. Bei einem Taxi mit Wechselkennzeichen, Sonderkonstellation oder fehlendem Code fragen Sie die Zulassungsbehörde nach dem passenden Vor-Ort-Weg.

Das BMV beschreibt i-Kfz als internetbasierte Fahrzeugzulassung einschließlich Außerbetriebsetzung. Der konkrete Portalbetreiber und dessen Identitäts- beziehungsweise Zahlungsweg müssen amtlich ausgewiesen sein. Verwenden Sie keine Suchanzeige als Behördennachweis. Sichern Sie Portaladresse und Bescheid, aber veröffentlichen Sie keine Screenshots mit Sicherheitscodes, FIN oder personenbezogenen Betriebsdaten.

Letzten Einsatz und sicheren Standplatz abschließen

Beenden Sie vor der Entstempelung alle geplanten Fahrgast-, Bereitstellungs-, Werkstatt- und Tankfahrten. Stellen Sie das Taxi auf einer erlaubten privaten Fläche ab, auf der es nach der Abmeldung bleiben kann. Informieren Sie Fahrerinnen und Fahrer, sperren Sie Buchungszuweisungen und kontrollieren Sie alle Schlüssel. Ein Fahrzeug am Taxenstand oder auf öffentlichem Parkplatz ist kein geeigneter Ausgangspunkt für die Online-Abmeldung.

Sichern Sie betriebliche Daten nach den für Ihr Unternehmen geltenden Aufbewahrungs- und Datenschutzregeln: Schichtabrechnung, offene Fahrten, Belege, Fundgegenstände und erforderliche Taxameterdaten. Löschen Sie nichts vorschnell, geben Sie aber auch keine Fahrgastdaten an Käufer oder Werkstatt weiter. Dokumentieren Sie Kilometerstand, Tankstand und Fahrzeugzustand zum Zeitpunkt der Stilllegung.

Nach Codefreilegung keine letzte Taxifahrt

Sobald die Stempelplaketten entwertet sind, darf das Taxi nicht für einen letzten Auftrag, zur Waschanlage oder zurück zum Betriebshof eingeplant werden. Alle betrieblichen Fahrten müssen vorher abgeschlossen sein.

Außerbetriebsetzung und Bescheid sauber abschließen

Die reguläre Außerbetriebsetzung ist in § 16 FZV geregelt. Im Online-Verfahren werden die Sicherheitscodes erfasst und die Behörde entscheidet über den Antrag. Trennen Sie Auftragseingang, Zahlung und positive Entscheidung. Erst der dem richtigen Taxi zugeordnete Bescheid ist der belastbare Abschlussnachweis.

Prüfen Sie nach Erhalt Kennzeichen, FIN, Datum, ausstellende Behörde und Entscheidungstext. Legen Sie den Bescheid in der Fahrzeugakte ab und geben Sie eine Kopie an die intern zuständige Person. Kann der Vorgang nicht positiv abgeschlossen werden, legen Sie keine weiteren Codes frei und starten Sie keinen parallelen Antrag. Klären Sie Fehler oder manuellen Status über den amtlichen Kontakt der Zulassungsbehörde.

Fahrzeugänderung der Genehmigungsbehörde melden

Nutzen Sie nach oder gemäß Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde deren vorgesehenes Formular. Einige Behörden führen eigene Leistungen für die Meldung der Fahrzeugverwendung oder -änderung nach PBefG. Beispielsweise beschreibt der Landkreis München eine entsprechende Meldung. Das ist ein örtliches Beispiel, keine bundesweit identische Checkliste.

Übermitteln Sie Abmeldebescheid, Genehmigungsnummer und Fahrzeugdaten nur im verlangten Umfang. Bei Ersatzfahrzeug fragen Sie, ob Zulassung, Ausrüstung, Untersuchung oder Genehmigungsunterlagen in einer bestimmten Reihenfolge vorzulegen sind. Setzen Sie das neue Fahrzeug nicht als Taxi ein, bevor die zuständigen Stellen die erforderlichen Voraussetzungen bestätigt haben. Archivieren Sie Eingang und abschließende Behördenantwort.

Versicherung, Steuer und Flottenverträge abgleichen

Eine Taxi-Police berücksichtigt gewerbliche Personenbeförderung und kann von einer privaten Kfz-Versicherung erheblich abweichen. Melden Sie Außerbetriebsetzung, Verkauf oder Fahrzeugwechsel mit korrektem Datum und Bescheid. Lassen Sie sich bestätigen, wie das Fahrzeug und ein Ersatzfahrzeug im Vertrag geführt werden. Eine mündliche Maklernotiz ersetzt keine überprüfbare Bestandsänderung.

Welche Folge die Abmeldung für Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag hat, ergibt sich aus Behörden- und Vertragsverarbeitung; nennen Sie keine erfundene Gutschrift oder Dauer. Der Artikel Kfz-Versicherung nach Abmeldung erklärt die allgemeinen Schritte. Bei Flottenvertrag, Saisonregel, Selbstbehalt oder Betriebsunterbrechung prüfen Sie zusätzlich die individuellen Bedingungen.

Leasing, Finanzierung und Verkauf vorher freigeben

Bei geleastem oder finanziertem Taxi kann Teil II beim Vertragspartner liegen und der Vertrag Abmeldung, Verkauf, Umbau oder Rückgabe beschränken. Holen Sie erforderliche Zustimmung und Originalunterlagen vor dem Online-Vorgang ein. Eine Vollmacht zur Abmeldung ist keine Freigabe zum Verkauf. Stimmen Sie Kilometerstand, Schäden, Taxiausstattung und Rückgabeort mit dem Vertragspartner ab.

Beim Verkauf dokumentieren Sie Käufer, Anschrift, FIN, Übergabezeit, Zustand, Papiere, Kennzeichen und Ausbau beziehungsweise Verbleib der Taxiausstattung. Klären Sie, ob Folierung, Dachzeichen, Funktechnik, Alarmanlage oder Taxameter entfernt werden müssen und wer das fachgerecht erledigt. Ein Käufer darf aus vorhandener Taxioptik keine bestehende Genehmigung ableiten. Personenbezogene Betriebsdaten werden vor Übergabe geschützt.

Taxi-Akte mit drei Statuskontrollen schließen

Kontrollieren Sie erstens den Zulassungsstatus anhand des Bescheids, zweitens die genehmigungsrechtliche Änderung anhand der zuständigen Behörde und drittens den Versicherungs- beziehungsweise Flottenbestand. Ergänzen Sie bei Bedarf Leasingfreigabe, Käuferbeleg, Taxameterprotokoll und Übergabefotos. Stimmen Kennzeichen oder FIN irgendwo nicht überein, gilt der Vorgang nicht als sauber abgeschlossen.

Aktualisieren Sie Fahrzeugliste, Fahrerinformation, Buchungssystem und Schlüsselverzeichnis. Archivieren Sie Unterlagen nach den für den Betrieb geltenden Fristen und löschen Sie unnötige Sicherheitscodekopien. Bei Betriebsaufgabe prüfen Sie mit Genehmigungsbehörde, Finanzamt, Versicherer und gegebenenfalls Berufsgenossenschaft weitere Pflichten; die Kfz-Abmeldung allein erledigt diese Stellen nicht. Dokumentieren Sie unbekannte Punkte als offen statt sie zu schätzen.

  1. Fall bestimmen: Fahrzeugwechsel, Pause, Verkauf oder Betriebsaufgabe unterscheiden.
  2. Behörden trennen: Zulassungs- und Genehmigungsbehörde jeweils vorab kontaktieren.
  3. Betrieb stoppen: letzte Fahrt, Daten, Schlüssel und privaten Standplatz sichern.
  4. Online abmelden: Codes nur im amtlichen Vorgang öffnen und Bescheid prüfen.
  5. Drei Nachweise ablegen: Zulassung, PBefG-Änderung und Versicherung bestätigen.

Häufige Fragen

Kann ich ein Taxi online abmelden?

Grundsätzlich ja, wenn Fahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen die i-Kfz-Voraussetzungen erfüllen. Der positive Bescheid muss anschließend dem richtigen Taxi zugeordnet werden.

Endet die Taxigenehmigung automatisch mit der Kfz-Abmeldung?

Verlassen Sie sich darauf nicht. Zulassung und Genehmigung nach PBefG sind getrennte Vorgänge; stimmen Sie Fahrzeugänderung oder Betriebsende mit der zuständigen Genehmigungsbehörde ab.

Darf ich nach der Online-Abmeldung noch einen letzten Fahrgast fahren?

Nein. Beenden Sie den letzten Einsatz vor Entstempelung und stellen Sie das Fahrzeug privat ab. Eine letzte betriebliche Fahrt gehört nicht hinter den Abmeldevorgang.

Welche Behörde muss den Fahrzeugwechsel beim Taxi bestätigen?

Neben der Zulassungsbehörde ist die örtlich zuständige Genehmigungsbehörde für den PBefG-Vorgang relevant. Deren konkrete Formulare und Nachweise unterscheiden sich nach Zuständigkeit.

Was passiert mit Taxameter und Taxi-Ausrüstung?

Klären Sie mit Genehmigungsbehörde, Vertragspartner und Fachbetrieb, welche Ausbau-, Sicherungs- oder Dokumentationsschritte erforderlich sind. Fahrgast- und Betriebsdaten dürfen nicht unkontrolliert beim Käufer verbleiben.