Kurzantwort: Verlorene CoC-Papiere können Sie für ein entsprechend typgenehmigtes Fahrzeug in der Regel beim Hersteller oder dessen zuständiger Vertretung nachbestellen. Halten Sie die FIN bereit und lassen Sie sich Verfügbarkeit, geforderte Nachweise, Preis und Lieferform bestätigen. Ein Fahrzeug ohne passende EU-Typgenehmigung bekommt nicht allein durch eine Bestellung ein CoC. Für eine normale Auto-Abmeldung benötigen Sie dieses Dokument grundsätzlich nicht.

CoC steht für „Certificate of Conformity“, auf Deutsch Übereinstimmungsbescheinigung. Das Dokument beschreibt die Übereinstimmung des konkreten Fahrzeugs mit seiner genehmigten Ausführung. Es ist deshalb an das Fahrzeug gebunden und nicht mit einem allgemeinen technischen Datenblatt eines ähnlichen Modells austauschbar.

Vor einer kostenpflichtigen Bestellung sollten Sie klären, wofür das Dokument verlangt wird: Zulassung, Import, technische Datenprüfung oder Verkauf. Diese Frage entscheidet darüber, ob ein Duplikat des CoC überhaupt der richtige nächste Schritt ist.

CoC, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief unterscheiden

Welches Dokument erfüllt welchen Zweck?
DokumentZweckTypischer Ansprechpartner für Ersatz
CoCTechnischer Nachweis zur genehmigten Fahrzeugausführung.Hersteller, Importeur oder autorisierter Markenpartner.
Zulassungsbescheinigung Teil IZulassungs- und Fahrzeugdaten für den laufenden Fahrzeugbetrieb.Zulassungsbehörde.
Zulassungsbescheinigung Teil IIDokument für zulassungsrechtliche Vorgänge; kein alleiniger Eigentumsbeweis.Zulassungsbehörde im vorgesehenen Ersatzverfahren.
HU-BerichtErgebnis einer konkreten Hauptuntersuchung.Die ausstellende Prüforganisation.
Teile-ABE oder ÄnderungsnachweisGenehmigung beziehungsweise Nachweis für bestimmte Teile oder Umbauten.Herausgeber beziehungsweise zuständige Prüfstelle.

Ein CoC ersetzt somit weder verlorene Zulassungsbescheinigungen noch einen fehlenden HU-Bericht. Die einzelnen Felder im Fahrzeugschein und die Funktion des Fahrzeugbriefs werden in den bestehenden Dokumentenratgebern erklärt.

Erst den Verwendungszweck mit der zuständigen Stelle klären

Fragen Sie die Stelle, die den Nachweis verlangt, nach der genauen Bezeichnung und dem benötigten Format. Wird ein CoC im Original verlangt, eine technische Datenbestätigung oder ein Gutachten? Ein Ausdruck aus einem Fahrzeugkonfigurator und ein Herstellerdokument sehen möglicherweise ähnlich aus, erfüllen aber nicht denselben Zweck.

Bei einer Zulassung sind die Regeln aus § 6 FZV und der konkrete Genehmigungsfall relevant. Bei einem Import können weitere ausländische Papiere, Nachweise oder Untersuchungen erforderlich sein. Eine vollständige Liste erhalten Sie nur, wenn Sie Herkunft, bisherige Zulassung und Fahrzeugausführung korrekt angeben.

Für ein erstmals zuzulassendes Fahrzeug mit EU-Typgenehmigung sieht § 6 Absatz 4 FZV auch den elektronischen Abruf der Übereinstimmungsdaten durch die Zulassungsbehörde vor, wenn sie in der zentralen Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes verfügbar sind. Fragen Sie deshalb vor einer Ersatzbestellung, ob dieser Nachweisweg in Ihrem konkreten Fall genutzt werden kann. Eine private PDF-Kopie ist nicht mit diesem behördlichen Datenabruf gleichzusetzen.

Wenn Sie lediglich ein bereits in Deutschland zugelassenes Auto abmelden möchten, prüfen Sie die Standardunterlagen für die Außerbetriebsetzung. Ein fehlendes CoC ist dafür kein Grund, vorsorglich ein teures Duplikat zu kaufen.

Ersatz direkt beim richtigen Herstellerkontakt anfragen

Beginnen Sie auf der offiziellen Website Ihrer Fahrzeugmarke oder bei einem autorisierten Markenpartner. Suchen Sie nach Übereinstimmungsbescheinigung, CoC oder Homologationsunterlagen. So vermeiden Sie, einen allgemeinen Vermittlungsservice mit dem eigentlichen Aussteller zu verwechseln.

Volkswagen erläutert auf seiner offiziellen Seite den CoC-Bestellservice für Volkswagen und Audi. Dieses Beispiel ist kein identischer Bestellweg für sämtliche Marken. Andere Hersteller nutzen andere Portale oder bearbeiten Anfragen über ihre Händler.

Geben Sie die FIN genau so an, wie sie am Fahrzeug und in den Originalunterlagen steht. Teilen Sie mit, ob Sie ein verlorenes Dokument ersetzen oder klären möchten, ob für dieses Fahrzeug überhaupt eines existiert. Das sind unterschiedliche Anfragen und können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Checkliste für die Bestellung

  1. FIN abgleichen: Fahrzeug und vorhandene Papiere auf Übereinstimmung kontrollieren.
  2. Aussteller bestimmen: Offiziellen Herstellerkontakt, Importeur oder Markenpartner finden.
  3. Verfügbarkeit bestätigen: Prüfen lassen, ob ein CoC für diese Ausführung ausgestellt werden kann.
  4. Anforderungen erfragen: Benötigte Identitäts-, Berechtigungs- und Fahrzeugnachweise sowie sicheren Übermittlungsweg klären.
  5. Preis und Lieferform prüfen: Herstellung, Bearbeitung, Versand und gegebenenfalls Vermittlung getrennt ansehen.
  6. Empfängeranforderung abgleichen: Sicherstellen, dass die Behörde oder andere anfordernde Stelle die angebotene Form akzeptiert.
  7. Eingang kontrollieren: FIN, Ausführung und Vollständigkeit des gelieferten Dokuments prüfen.

Eine Anfrage lässt sich beispielsweise so zusammenfassen: „Ich benötige einen Ersatz der Übereinstimmungsbescheinigung für mein Fahrzeug. Bitte bestätigen Sie anhand der über den geschützten Kanal übermittelten FIN die Verfügbarkeit, die erforderlichen Nachweise sowie Gesamtpreis und Lieferform.“ Ergänzen Sie den Zweck, wenn der Hersteller danach fragt.

Was kosten CoC-Ersatzpapiere?

Es gibt keinen markenübergreifend einheitlichen Endpreis. Der ADAC beschreibt die Nachbestellung beim Hersteller und die Bedeutung des Dokuments. Prüfen Sie den aktuellen Preis für Ihre Marke und Ihr konkretes Fahrzeug, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

Vergleichen Sie gleiche Leistungen: Wird ein Herstellerduplikat geliefert oder nur eine Datenrecherche angeboten? Sind Umsatzsteuer und Versand enthalten? Kommt eine Vermittlungsgebühr hinzu? Wird bezahlt, bevor überhaupt feststeht, dass das gewünschte Dokument verfügbar ist? Diese Fragen sind aussagekräftiger als ein pauschaler Preis aus einem älteren Ratgeber.

Auch bei der Lieferzeit lohnt sich eine konkrete Zusage. Planen Sie Zulassungs- oder Übergabetermine mit ausreichendem Abstand und versprechen Sie einem Käufer kein festes Dokumentendatum, solange nur eine unverbindliche Anfrage vorliegt.

Importfahrzeuge und ältere Autos ohne CoC

Bei älteren Fahrzeugen oder Ausführungen für Märkte außerhalb der EU kann eine passende Übereinstimmungsbescheinigung fehlen. Eine äußerlich gleiche Modellbezeichnung reicht nicht als Beweis für dieselbe Genehmigung. Der Hersteller muss anhand der konkreten Ausführung erklären, welche Unterlagen vorhanden sind.

Wenn kein CoC ausgestellt werden kann, stimmen Sie den weiteren Weg mit Zulassungsbehörde und einer geeigneten Prüfstelle ab. Je nach Fall kommen technische Nachweise oder eine Begutachtung in Betracht; daraus folgt aber keine automatische Zulassungsgarantie. Kaufen Sie kein vermeintlich universelles Dokument, das die FIN eines anderen Autos trägt.

Nachträgliche Umbauten sind ebenfalls gesondert zu betrachten. Das ursprüngliche CoC dokumentiert die genehmigte Ausgangsausführung. Es ist kein pauschaler Nachweis, dass später montierte Räder, Fahrwerksänderungen oder andere Umbauten zulässig sind.

CoC beim Verkauf sicher übergeben

Vermerken Sie in Ihrer Übergabeliste, ob das CoC vorhanden ist, bereits bestellt wurde oder nicht ausgestellt werden kann. Stellen Sie dem Käufer den tatsächlichen Stand dar und vereinbaren Sie bei einer Nachlieferung Zuständigkeit und Ablauf. Verlorene Papiere sollten nicht erst beim Zulassungstermin des Käufers auffallen.

Bewahren Sie vor der Übergabe eine sichere eigene Kopie auf, soweit Sie sie für die Dokumentation benötigen. Veröffentlichen Sie vollständige Fahrzeugunterlagen nicht im Inserat. Bei einem Auslandsverkauf hilft zusätzlich der Ratgeber Fahrzeugverkauf an einen ausländischen Käufer, die Abmeldung und Übergabe gesondert zu organisieren.

Quellen und Stand

Geprüft am 7. September 2026. Verwendet wurden § 6 FZV, der offizielle Volkswagen-CoC-Service und die verlinkte CoC-Information des ADAC. Herstellerpreise, benötigte Nachweise und behördliche Akzeptanz sind fahrzeugbezogen zu bestätigen.

Häufige Fragen

Kann die Zulassungsstelle mein verlorenes CoC neu ausstellen?

Ein Hersteller-CoC wird normalerweise über den Hersteller oder dessen zuständige Vertretung beschafft. Die Zulassungsstelle entscheidet, welche technischen Nachweise sie für Ihren Vorgang benötigt, ersetzt aber nicht einfach das Herstellerdokument.

Brauche ich CoC-Papiere, um ein Auto abzumelden?

Für die normale Außerbetriebsetzung eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs gehören CoC-Papiere nicht zu den Standardunterlagen. Prüfen Sie den Abmeldeweg und bestellen Sie Ersatz nur, wenn Sie ihn für einen anderen konkreten Zweck benötigen.

Kann ich das CoC eines baugleichen Autos verwenden?

Nein. Das Dokument ist dem konkreten Fahrzeug zugeordnet. Ein anderes CoC oder ein allgemeines Datenblatt ersetzt den erforderlichen Nachweis für Ihre FIN nicht.

Bekommt jedes Importauto nachträglich ein CoC?

Nein. Entscheidend ist die Genehmigung der konkreten Ausführung. Kann der Hersteller kein passendes CoC ausstellen, müssen alternative Nachweise und gegebenenfalls eine Begutachtung mit Behörde und Prüfstelle geklärt werden.