- FIN: Feld E – die eindeutige Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
- HSN/TSN: Felder 2.1 und 2.2 – wichtig für Versicherung und Teilezuordnung.
- Zulässiges Gesamtgewicht: Feld F.2 – die in Deutschland zulässige Gesamtmasse.
- Anhängelast: O.1 gebremst, O.2 ungebremst.
- Bemerkungen: Feld 22 – hier können Auflagen und abweichende Reifengrößen stehen.
Der Fahrzeugschein ist kein Datenblatt zum Überfliegen. Kleine Unterschiede zwischen ähnlich klingenden Feldern entscheiden beispielsweise darüber, welchen Anhänger Sie ziehen dürfen, welche Fahrzeugvariante versichert wird oder ob eine technische Änderung eingetragen ist.
Die Bezeichnungen sind europaweit weitgehend harmonisiert. Nationale Zusatzfelder tragen Zahlen. Deshalb finden Sie Buchstaben wie E oder P.1 und daneben deutsche Ergänzungen wie 2.1, 2.2 und 22.
Die folgende Übersicht orientiert sich an der aktuellen Anlage 6 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Sie ersetzt keine technische Freigabe: Bei Umbauten, Reifenfragen oder widersprüchlichen Angaben sollten Zulassungsstelle, Prüforganisation oder Hersteller die konkrete Fahrzeugakte prüfen.
Zulassungsbescheinigung Teil I: Feldcodes im Überblick
| Feld | Bedeutung | Wofür die Angabe wichtig ist |
|---|---|---|
| A | Amtliches Kennzeichen | Zuordnung des aktuell zugelassenen Fahrzeugs |
| B | Datum der ersten Zulassung | Fahrzeugalter; nicht mit dem aktuellen Zulassungsdatum verwechseln |
| C.1.1–C.1.3 | Name, Vorname oder Firma und Anschrift des Halters | Zeigt den eingetragenen Halter, nicht zwingend den Eigentümer |
| C.4c | Hinweis, dass der Inhaber nicht als Eigentümer ausgewiesen wird | Verhindert die Gleichsetzung von Haltereintrag und Eigentumsnachweis |
| D.1 | Marke | Hersteller- oder Markenbezeichnung |
| D.2 | Typ, Variante und Version | Genaue technische Ausführung des Fahrzeugs |
| D.3 | Handelsbezeichnung | Modellname, unter dem das Fahrzeug vermarktet wird |
| E | Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) | Eindeutige Identifikation; mit der Nummer am Fahrzeug abgleichen |
| F.1 | Technisch zulässige Gesamtmasse | Vom Hersteller technisch vorgesehener Höchstwert |
| F.2 | Im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse | Für die Nutzung in Deutschland maßgeblicher eingetragener Wert |
| G | Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs | Basiswert für Zuladung; genaue Definition umfasst die amtlich festgelegten Betriebsbestandteile |
| H | Gültigkeitsdauer, falls nicht unbefristet | Relevant bei zeitlich begrenzten Zulassungen |
| I | Datum dieser Zulassung | Beginn des aktuellen Zulassungsvorgangs |
| J | Fahrzeugklasse | Einordnung, etwa M1 für viele Pkw |
| K | Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE | Technische Genehmigungsgrundlage des Fahrzeugtyps |
| L | Anzahl der Achsen | Technische Einordnung |
| O.1 | Technisch zulässige Anhängelast gebremst | Maximaler Wert für Anhänger mit eigener Bremse |
| O.2 | Technisch zulässige Anhängelast ungebremst | Maximaler Wert für ungebremste Anhänger |
| P.1 | Hubraum in cm³ | Motor- und Steuerdaten |
| P.2/P.4 | Nennleistung in kW bei Nenndrehzahl | Motorleistung; PS ergeben sich nicht direkt aus einem eigenen Feld |
| P.3 | Kraftstoffart oder Energiequelle | Versicherung, Steuer und Antriebsart |
| Q | Leistungsgewicht bei Krafträdern | Relevant für bestimmte Motorrad-Fahrerlaubnisklassen |
| R | Farbe des Fahrzeugs | Amtliche Grundfarbangabe, nicht der exakte Lackcode |
| S.1 | Sitzplätze einschließlich Fahrersitz | Zulässige Personenzahl |
| S.2 | Stehplätze | Vor allem bei Bussen und besonderen Fahrzeugen |
| T | Höchstgeschwindigkeit in km/h | Bauartbedingte technische Angabe |
| U.1/U.2/U.3 | Standgeräusch, Drehzahl und Fahrgeräusch | Geräuschmessung und technische Kontrollen |
| V.7 | CO₂-Wert in g/km | Emissions- und Steuerbezug; Messverfahren und Erstzulassung beachten |
| V.9 | Für die Typgenehmigung maßgebliche Emissionsklasse | Technische Abgasnorm |
| 2.1 | Code zu Hersteller oder Herstellerschlüsselnummer | Versicherung und Fahrzeugzuordnung |
| 2.2 | Code zu Typ, Variante und Version | Typklassenzuordnung; häufig als TSN bezeichnet |
| 4 | Art des Aufbaus | Amtliche Karosserie- oder Aufbauform |
| 5 | Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus | Lesbare Beschreibung zusätzlich zu den Codes |
| 14/14.1 | Emissionsklasse und zugehöriger Code | Schadstoffbezogene Einordnung |
| 15.1–15.3 | Bereifung je Achse | Eingetragene Reifendimensionen; weitere zulässige Größen können sich aus CoC oder Genehmigung ergeben |
| 16 | Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II | Verknüpft Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief |
| 17 | Merkmal zur Betriebserlaubnis | Kennzeichnet die Genehmigungsart |
| 18/19/20 | Länge, Breite und Höhe in mm | Fahrzeugabmessungen |
| 21 | Sonstige Vermerke | Ergänzende amtliche Angaben |
| 22 | Bemerkungen und Ausnahmen | Auflagen, Nachträge und technische Besonderheiten – immer mitlesen |
| X | Nächste Hauptuntersuchung | Monat und Jahr der nächsten HU; zusätzlich zeigt die Plakette den Termin |
F.1 oder F.2: Welches Gewicht zählt?
F.1 ist die technisch zulässige Gesamtmasse nach der Fahrzeugkonstruktion. F.2 nennt die im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse. Beide Werte können identisch sein, müssen es aber nicht. Für die konkrete Nutzung auf deutschen Straßen ist die eingetragene nationale Zulassung maßgeblich; zusätzlich gelten Führerschein-, Anhänger- und Straßenverkehrsvorschriften.
Die mögliche Zuladung lässt sich nicht immer zuverlässig mit einer einfachen Subtraktion aus F.2 und G bestimmen. Sonderausstattung, Messdefinitionen und tatsächliche Beladung spielen mit. Wenn es auf jedes Kilogramm ankommt, schafft eine Verwiegung Klarheit.
HSN und TSN in den Feldern 2.1 und 2.2
Versicherer und Teilehändler fragen häufig nach HSN und TSN. Im Fahrzeugschein finden Sie die entsprechenden Codes unter 2.1 und 2.2. Feld 2.2 kann durch Nullen ergänzt sein oder bei importierten beziehungsweise einzeln genehmigten Fahrzeugen keine klassische Typzuordnung liefern. Dann reichen HSN und TSN allein für eine sichere Ersatzteilbestellung nicht aus.
Nutzen Sie zusätzlich FIN, Baujahr, Motorisierung und gegebenenfalls die EG-Typgenehmigung aus Feld K. Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen sollte die Werkstatt die Teilezuordnung bestätigen.
Anhängelast richtig lesen: O.1, O.2 und weitere Grenzen
O.1 ist die technisch zulässige gebremste Anhängelast, O.2 die ungebremste. Diese Werte sind keine alleinige Fahrerlaubnis zum Ziehen: Stützlast, zulässige Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger, Führerscheinklasse sowie Einträge in Feld 22 müssen ebenfalls passen.
Vor dem Anhängen prüfen
- tatsächliche Anhängermasse statt nur Katalogwert
- O.1 oder O.2 im Fahrzeugschein
- zulässige Stützlast von Fahrzeug, Kupplung und Anhänger
- zulässige Zuggesamtmasse und Hinweise in Feld 22
- Umfang Ihrer Fahrerlaubnisklasse
Welche Reifengröße ist erlaubt?
Die Felder 15.1 bis 15.3 zeigen Reifendimensionen für die Achsen, aber nicht zwangsläufig jede zulässige Kombination. Weitere Größen können in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), einer Allgemeinen Betriebserlaubnis oder einer Änderungsabnahme stehen. Feld 22 kann Auflagen enthalten, zum Beispiel zur Felgengröße oder zu Schneeketten.
Bestellen Sie Reifen deshalb nicht nur nach einer Online-Suche. Gleichen Sie Dimension, Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex sowie Felge und Auflagen ab.
Sicherheitscode und digitale Zulassungsbescheinigung
Neuere Zulassungsbescheinigungen Teil I besitzen einen verdeckten siebenstelligen Sicherheitscode. Er dient dem internetbasierten Zulassungsverfahren. Legen Sie ihn erst in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Online-Vorgang frei; die Markierung wird dabei dauerhaft verändert. Eine bebilderte Hilfe finden Sie unter siebenstelliger Sicherheitscode in der ZB I.
Seit November 2025 kann die i-Kfz-App eine digitale Zulassungsbescheinigung Teil I bereitstellen. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums ist die Nutzung freiwillig; digitaler oder mitgeführter Papiernachweis erfüllt die Mitführpflicht. Für Kontrollen muss der Nachweis verfügbar und vorzeigbar sein.
Fehler im Fahrzeugschein: Was tun?
- Originalunterlagen vergleichen: Prüfen Sie CoC, Zulassungsbescheinigung Teil II und technische Gutachten.
- Fehler dokumentieren: Markieren Sie Feldcode und vermeintlich richtigen Wert, ohne das Dokument selbst zu beschriften.
- Zulassungsbehörde kontaktieren: Fragen Sie nach Berichtigung und den erforderlichen Nachweisen.
- Technische Angaben bestätigen lassen: Bei Umbauten oder Genehmigungsfragen kann ein Gutachten erforderlich sein.
- Berichtigtes Dokument prüfen: Gleichen Sie FIN, Kennzeichen und geänderte Felder direkt bei Erhalt ab.
Ändern Sie amtliche Einträge niemals selbst. Ist die Zulassungsbescheinigung verloren gegangen, benötigen Sie eine Ersatzbescheinigung. Für eine reine Außerbetriebsetzung reicht vor Ort grundsätzlich die ZB I mit den Kennzeichen; die ZB II wird dafür nicht verlangt. Aufbau und Eigentumsfrage erklärt der Ratgeber zum Fahrzeugbrief.
Amtliche Quellen und Rechtsgrundlagen
Geprüft am 6. August 2026. Maßgeblich sind im Einzelfall der Bescheid und die Auskunft Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
Häufige Fragen
Wo steht die FIN im Fahrzeugschein?
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer steht in Feld E. Gleichen Sie sie bei Kauf, Zulassung und Teilebestellung mit der am Fahrzeug eingeschlagenen Nummer ab.
Was ist der Unterschied zwischen F.1 und F.2?
F.1 nennt die technisch zulässige Gesamtmasse, F.2 die im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse. Für die Nutzung in Deutschland ist der eingetragene nationale Wert besonders relevant.
Sind nur die Reifengrößen aus Feld 15 erlaubt?
Nicht zwingend. Weitere zulässige Kombinationen können im CoC, in einer ABE oder in Abnahmeunterlagen stehen; Auflagen in Feld 22 müssen ebenfalls beachtet werden.
Muss ich den Fahrzeugschein mitführen?
Ja. Nach § 13 FZV ist die Zulassungsbescheinigung Teil I mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen. Alternativ kann der freiwillige digitale Nachweis in der i-Kfz-App genutzt werden.
Wo befindet sich der Sicherheitscode?
Bei dafür ausgestellten Dokumenten liegt der siebenstellige Code unter einer verdeckten Markierung auf der Rückseite. Legen Sie ihn erst beim Online-Verfahren frei.
