Kurzantwort: Die Zulassungsbescheinigung Teil I – umgangssprachlich Fahrzeugschein – beschreibt das zugelassene Fahrzeug und seinen Halter. Feld E enthält die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, 2.1 und 2.2 werden häufig als HSN und TSN bezeichnet, O.1/O.2 nennen Anhängelasten und Feld 22 enthält wichtige Ergänzungen. Die amtliche Feldsystematik steht in Anlage 6 FZV.
Die fünf meistgesuchten Angaben
  • FIN: Feld E – die eindeutige Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
  • HSN/TSN: Felder 2.1 und 2.2 – wichtig für Versicherung und Teilezuordnung.
  • Zulässiges Gesamtgewicht: Feld F.2 – die in Deutschland zulässige Gesamtmasse.
  • Anhängelast: O.1 gebremst, O.2 ungebremst.
  • Bemerkungen: Feld 22 – hier können Auflagen und abweichende Reifengrößen stehen.

Der Fahrzeugschein ist kein Datenblatt zum Überfliegen. Kleine Unterschiede zwischen ähnlich klingenden Feldern entscheiden beispielsweise darüber, welchen Anhänger Sie ziehen dürfen, welche Fahrzeugvariante versichert wird oder ob eine technische Änderung eingetragen ist.

Die Bezeichnungen sind europaweit weitgehend harmonisiert. Nationale Zusatzfelder tragen Zahlen. Deshalb finden Sie Buchstaben wie E oder P.1 und daneben deutsche Ergänzungen wie 2.1, 2.2 und 22.

Die folgende Übersicht orientiert sich an der aktuellen Anlage 6 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Sie ersetzt keine technische Freigabe: Bei Umbauten, Reifenfragen oder widersprüchlichen Angaben sollten Zulassungsstelle, Prüforganisation oder Hersteller die konkrete Fahrzeugakte prüfen.

Schematische Orientierung zu den wichtigsten Feldern der Zulassungsbescheinigung Teil I
Orientierungsgrafik, keine amtliche Dokumentkopie. Die verbindliche Felddefinition steht in Anlage 6 FZV.

Zulassungsbescheinigung Teil I: Feldcodes im Überblick

FeldBedeutungWofür die Angabe wichtig ist
AAmtliches KennzeichenZuordnung des aktuell zugelassenen Fahrzeugs
BDatum der ersten ZulassungFahrzeugalter; nicht mit dem aktuellen Zulassungsdatum verwechseln
C.1.1–C.1.3Name, Vorname oder Firma und Anschrift des HaltersZeigt den eingetragenen Halter, nicht zwingend den Eigentümer
C.4cHinweis, dass der Inhaber nicht als Eigentümer ausgewiesen wirdVerhindert die Gleichsetzung von Haltereintrag und Eigentumsnachweis
D.1MarkeHersteller- oder Markenbezeichnung
D.2Typ, Variante und VersionGenaue technische Ausführung des Fahrzeugs
D.3HandelsbezeichnungModellname, unter dem das Fahrzeug vermarktet wird
EFahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)Eindeutige Identifikation; mit der Nummer am Fahrzeug abgleichen
F.1Technisch zulässige GesamtmasseVom Hersteller technisch vorgesehener Höchstwert
F.2Im Zulassungsstaat zulässige GesamtmasseFür die Nutzung in Deutschland maßgeblicher eingetragener Wert
GMasse des in Betrieb befindlichen FahrzeugsBasiswert für Zuladung; genaue Definition umfasst die amtlich festgelegten Betriebsbestandteile
HGültigkeitsdauer, falls nicht unbefristetRelevant bei zeitlich begrenzten Zulassungen
IDatum dieser ZulassungBeginn des aktuellen Zulassungsvorgangs
JFahrzeugklasseEinordnung, etwa M1 für viele Pkw
KNummer der EG-Typgenehmigung oder ABETechnische Genehmigungsgrundlage des Fahrzeugtyps
LAnzahl der AchsenTechnische Einordnung
O.1Technisch zulässige Anhängelast gebremstMaximaler Wert für Anhänger mit eigener Bremse
O.2Technisch zulässige Anhängelast ungebremstMaximaler Wert für ungebremste Anhänger
P.1Hubraum in cm³Motor- und Steuerdaten
P.2/P.4Nennleistung in kW bei NenndrehzahlMotorleistung; PS ergeben sich nicht direkt aus einem eigenen Feld
P.3Kraftstoffart oder EnergiequelleVersicherung, Steuer und Antriebsart
QLeistungsgewicht bei KrafträdernRelevant für bestimmte Motorrad-Fahrerlaubnisklassen
RFarbe des FahrzeugsAmtliche Grundfarbangabe, nicht der exakte Lackcode
S.1Sitzplätze einschließlich FahrersitzZulässige Personenzahl
S.2StehplätzeVor allem bei Bussen und besonderen Fahrzeugen
THöchstgeschwindigkeit in km/hBauartbedingte technische Angabe
U.1/U.2/U.3Standgeräusch, Drehzahl und FahrgeräuschGeräuschmessung und technische Kontrollen
V.7CO₂-Wert in g/kmEmissions- und Steuerbezug; Messverfahren und Erstzulassung beachten
V.9Für die Typgenehmigung maßgebliche EmissionsklasseTechnische Abgasnorm
2.1Code zu Hersteller oder HerstellerschlüsselnummerVersicherung und Fahrzeugzuordnung
2.2Code zu Typ, Variante und VersionTypklassenzuordnung; häufig als TSN bezeichnet
4Art des AufbausAmtliche Karosserie- oder Aufbauform
5Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des AufbausLesbare Beschreibung zusätzlich zu den Codes
14/14.1Emissionsklasse und zugehöriger CodeSchadstoffbezogene Einordnung
15.1–15.3Bereifung je AchseEingetragene Reifendimensionen; weitere zulässige Größen können sich aus CoC oder Genehmigung ergeben
16Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil IIVerknüpft Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
17Merkmal zur BetriebserlaubnisKennzeichnet die Genehmigungsart
18/19/20Länge, Breite und Höhe in mmFahrzeugabmessungen
21Sonstige VermerkeErgänzende amtliche Angaben
22Bemerkungen und AusnahmenAuflagen, Nachträge und technische Besonderheiten – immer mitlesen
XNächste HauptuntersuchungMonat und Jahr der nächsten HU; zusätzlich zeigt die Plakette den Termin

F.1 oder F.2: Welches Gewicht zählt?

F.1 ist die technisch zulässige Gesamtmasse nach der Fahrzeugkonstruktion. F.2 nennt die im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse. Beide Werte können identisch sein, müssen es aber nicht. Für die konkrete Nutzung auf deutschen Straßen ist die eingetragene nationale Zulassung maßgeblich; zusätzlich gelten Führerschein-, Anhänger- und Straßenverkehrsvorschriften.

Die mögliche Zuladung lässt sich nicht immer zuverlässig mit einer einfachen Subtraktion aus F.2 und G bestimmen. Sonderausstattung, Messdefinitionen und tatsächliche Beladung spielen mit. Wenn es auf jedes Kilogramm ankommt, schafft eine Verwiegung Klarheit.

HSN und TSN in den Feldern 2.1 und 2.2

Versicherer und Teilehändler fragen häufig nach HSN und TSN. Im Fahrzeugschein finden Sie die entsprechenden Codes unter 2.1 und 2.2. Feld 2.2 kann durch Nullen ergänzt sein oder bei importierten beziehungsweise einzeln genehmigten Fahrzeugen keine klassische Typzuordnung liefern. Dann reichen HSN und TSN allein für eine sichere Ersatzteilbestellung nicht aus.

Nutzen Sie zusätzlich FIN, Baujahr, Motorisierung und gegebenenfalls die EG-Typgenehmigung aus Feld K. Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen sollte die Werkstatt die Teilezuordnung bestätigen.

Anhängelast richtig lesen: O.1, O.2 und weitere Grenzen

O.1 ist die technisch zulässige gebremste Anhängelast, O.2 die ungebremste. Diese Werte sind keine alleinige Fahrerlaubnis zum Ziehen: Stützlast, zulässige Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger, Führerscheinklasse sowie Einträge in Feld 22 müssen ebenfalls passen.

Vor dem Anhängen prüfen

  • tatsächliche Anhängermasse statt nur Katalogwert
  • O.1 oder O.2 im Fahrzeugschein
  • zulässige Stützlast von Fahrzeug, Kupplung und Anhänger
  • zulässige Zuggesamtmasse und Hinweise in Feld 22
  • Umfang Ihrer Fahrerlaubnisklasse

Welche Reifengröße ist erlaubt?

Die Felder 15.1 bis 15.3 zeigen Reifendimensionen für die Achsen, aber nicht zwangsläufig jede zulässige Kombination. Weitere Größen können in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), einer Allgemeinen Betriebserlaubnis oder einer Änderungsabnahme stehen. Feld 22 kann Auflagen enthalten, zum Beispiel zur Felgengröße oder zu Schneeketten.

Bestellen Sie Reifen deshalb nicht nur nach einer Online-Suche. Gleichen Sie Dimension, Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex sowie Felge und Auflagen ab.

Sicherheitscode und digitale Zulassungsbescheinigung

Neuere Zulassungsbescheinigungen Teil I besitzen einen verdeckten siebenstelligen Sicherheitscode. Er dient dem internetbasierten Zulassungsverfahren. Legen Sie ihn erst in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Online-Vorgang frei; die Markierung wird dabei dauerhaft verändert. Eine bebilderte Hilfe finden Sie unter siebenstelliger Sicherheitscode in der ZB I.

Seit November 2025 kann die i-Kfz-App eine digitale Zulassungsbescheinigung Teil I bereitstellen. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums ist die Nutzung freiwillig; digitaler oder mitgeführter Papiernachweis erfüllt die Mitführpflicht. Für Kontrollen muss der Nachweis verfügbar und vorzeigbar sein.

Fehler im Fahrzeugschein: Was tun?

  1. Originalunterlagen vergleichen: Prüfen Sie CoC, Zulassungsbescheinigung Teil II und technische Gutachten.
  2. Fehler dokumentieren: Markieren Sie Feldcode und vermeintlich richtigen Wert, ohne das Dokument selbst zu beschriften.
  3. Zulassungsbehörde kontaktieren: Fragen Sie nach Berichtigung und den erforderlichen Nachweisen.
  4. Technische Angaben bestätigen lassen: Bei Umbauten oder Genehmigungsfragen kann ein Gutachten erforderlich sein.
  5. Berichtigtes Dokument prüfen: Gleichen Sie FIN, Kennzeichen und geänderte Felder direkt bei Erhalt ab.

Ändern Sie amtliche Einträge niemals selbst. Ist die Zulassungsbescheinigung verloren gegangen, benötigen Sie eine Ersatzbescheinigung. Für eine reine Außerbetriebsetzung reicht vor Ort grundsätzlich die ZB I mit den Kennzeichen; die ZB II wird dafür nicht verlangt. Aufbau und Eigentumsfrage erklärt der Ratgeber zum Fahrzeugbrief.

Amtliche Quellen und Rechtsgrundlagen

Geprüft am 6. August 2026. Maßgeblich sind im Einzelfall der Bescheid und die Auskunft Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.

Häufige Fragen

Wo steht die FIN im Fahrzeugschein?

Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer steht in Feld E. Gleichen Sie sie bei Kauf, Zulassung und Teilebestellung mit der am Fahrzeug eingeschlagenen Nummer ab.

Was ist der Unterschied zwischen F.1 und F.2?

F.1 nennt die technisch zulässige Gesamtmasse, F.2 die im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse. Für die Nutzung in Deutschland ist der eingetragene nationale Wert besonders relevant.

Sind nur die Reifengrößen aus Feld 15 erlaubt?

Nicht zwingend. Weitere zulässige Kombinationen können im CoC, in einer ABE oder in Abnahmeunterlagen stehen; Auflagen in Feld 22 müssen ebenfalls beachtet werden.

Muss ich den Fahrzeugschein mitführen?

Ja. Nach § 13 FZV ist die Zulassungsbescheinigung Teil I mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen. Alternativ kann der freiwillige digitale Nachweis in der i-Kfz-App genutzt werden.

Wo befindet sich der Sicherheitscode?

Bei dafür ausgestellten Dokumenten liegt der siebenstellige Code unter einer verdeckten Markierung auf der Rückseite. Legen Sie ihn erst beim Online-Verfahren frei.