E-Auto Kfz-Steuerbefreiung bis 2035: Was das neue Gesetz für Käufer und Abmelder bedeutet

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Neues Gesetz Dezember 2025: Das 8. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes verlängert die vollständige Kfz-Steuerbefreiung für rein elektrische Fahrzeuge bis Ende 2035.
  • Gilt für Neuzulassungen bis 31.12.2030: Wer sein E-Auto bis Ende 2030 zulässt, ist bis 2035 komplett von der Kfz-Steuer befreit.
  • Neuer Schwellenwert: Der Bruttolistenpreis-Schwellenwert für die Dienstwagenbesteuerung steigt von 70.000 € auf 100.000 €.
  • Altes Fahrzeug abmelden: Wer beim Wechsel zum E-Auto sein bisheriges Fahrzeug abmeldet, kann das vollständig online erledigen – kein eID nötig.
  • Altes Auto vorher bewerten: Vor dem Wechsel den Restwert mit einem Fahrzeugbericht prüfen – so holst du beim Verkauf mehr raus.
  • Kfz-Steuer-Rückerstattung: Bei Abmeldung des alten Fahrzeugs zahlt das Hauptzollamt automatisch die nicht verbrauchten Monate zurück.
  • Für Fahrzeuge ab 2015: Online-Abmeldung über Auto Abmelden Einfach in unter 15 Minuten.

Ende 2025 war die Unsicherheit für viele E-Auto-Interessenten in Deutschland groß: Würde die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge auslaufen oder verlängert werden? Die Antwort kam im Dezember 2025 mit dem 8. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, das der Bundesrat ohne Einwände durchgewunken hat: Die vollständige Steuerbefreiung für rein elektrische Fahrzeuge wird bis 2035 verlängert – mit neuen Bedingungen, die es zu kennen gilt.

Besonders für Menschen, die 2026 ein E-Auto kaufen und gleichzeitig ihr altes Fahrzeug abmelden wollen, stellt sich die Frage: Was gilt jetzt genau, wie profitieren sie von der Verlängerung – und wie erledigen sie die Abmeldung des alten Wagens möglichst einfach? Dieser Artikel gibt klare Antworten.

Was das neue Gesetz konkret regelt

Das 8. KraftStG-Änderungsgesetz ist eindeutig: Rein elektrische Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 in Deutschland erstmals zugelassen werden, sind bis zum 31. Dezember 2035 vollständig von der Kfz-Steuer befreit. Laut Bundesfinanzministerium soll die Regelung gezielt die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen in Deutschland ankurbeln und die Planbarkeit für Käufer erhöhen.

Neu ist auch der angehobene Schwellenwert für die Dienstwagenbesteuerung: Statt bisher 70.000 € gilt nun eine Bruttolistenpreisgrenze von 100.000 €. Unterhalb dieser Grenze gilt für die private Nutzung eines Dienst-E-Autos die günstige 0,25-%-Regelung. Das betrifft vor allem Unternehmer und Selbständige mit hochpreisigen Elektrofahrzeugen – für Privatnutzer ändert sich hier meist nichts.

Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Regelung auf einen Blick

  • Vollständige Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035
  • Nur für rein elektrische Fahrzeuge (keine Plug-in-Hybride)
  • Gilt für Erstzulassungen bis 31. Dezember 2030
  • Dienstwagengrenze: 0,25 % bis 100.000 € Bruttolistenpreis (vorher 70.000 €)
  • Quelle: ADAC: Kfz-Steuer Elektroautos 2026

Was gilt für E-Autos, die vor dem Gesetz zugelassen wurden?

Wer sein Elektrofahrzeug bereits vor 2026 zugelassen hat, profitiert weiterhin von der bisherigen Steuerbefreiung – ohne Änderungen. Das neue Gesetz verbessert die Situation für Bestandshalter nicht, verschlechtert sie aber auch nicht. Die bestehende Befreiung läuft bis zum Ende der ursprünglich festgesetzten Frist weiter.

Was sich für Bestandshalter ändert: Wer ein vor 2026 zugelassenes E-Auto jetzt verkauft und ein neues kauft, fällt für das neue Fahrzeug unter die neue Befreiungsregelung – also vollständige Steuerfreiheit bis 2035, sofern die Erstzulassung des neuen Fahrzeugs bis Ende 2030 erfolgt.

Altes Fahrzeug verkaufen: Erst Wert prüfen, dann abmelden

Wer den Wechsel zum E-Auto plant und sein bisheriges Fahrzeug verkaufen möchte, sollte vor dem Verkaufsgespräch den tatsächlichen Marktwert kennen. Ein Fahrzeughistorienbericht von carVertical zeigt Unfallhistorie, Kilometerstände, Vorbesitzer und technische Auffälligkeiten – und gibt dir eine belastbare Verhandlungsbasis gegenüber Händlern oder Privatkäufern. Gerade bei der aktuell schwankenden Nachfrage nach Verbrennern lohnt sich eine genaue Bewertung.

Wer sein Altfahrzeug direkt an einen Händler verkaufen möchte, findet bei Sayedi Autohandel: Altwagen für E-Auto verkaufen aktuelle Tipps zu Prämien und fairen Ankaufspreisen. Für Elektrofahrzeuge bietet Sayedi außerdem einen direkten Elektroauto-Ankauf an.

Praxisbeispiel: Verbrenner abgemeldet, E-Auto angemeldet – alles in einem Tag

Die Ausgangslage:

Andreas L. aus Frankfurt kauft im März 2026 einen neuen Stromer. Sein bisheriger Seat Leon (Baujahr 2019, Benziner) soll verkauft und abgemeldet werden. Den Restwert prüft er vorab per carVertical-Fahrzeugbericht – Ergebnis: 11.200 € Marktwert, keine versteckten Unfälle.

Das Problem im Detail:

  • Andreas wusste nicht, ob sein neues E-Auto von der verlängerten Steuerbefreiung profitiert
  • Der Seat musste noch abgemeldet werden – Zulassungsstelle Frankfurt: 3 Wochen Wartezeit
  • Kfz-Steuer lief weiter, solange der Seat angemeldet blieb

Die Lösung:

Andreas meldet den Seat über Auto Abmelden Einfach online ab – in 12 Minuten, ohne eID, ohne Amtsgang. Die anteilige Kfz-Steuer-Rückerstattung wird automatisch vom Hauptzollamt eingeleitet. Das neue E-Auto wird beim Händler mit Neuzulassung angemeldet und ist bis 2035 kfz-steuerfrei.

Das Ergebnis: Altfahrzeug sauber abgemeldet, neues E-Auto steuerfrei zugelassen – und dank Fahrzeugbericht 800 € mehr beim Verkauf des Seat erzielt.

Die Lehre: Wer den Fahrzeugwechsel plant, gewinnt auf beiden Seiten: saubere Abmeldung online, E-Auto ohne Steuer bis 2035.

Was gilt bei der Abmeldung des alten Fahrzeugs?

Die Abmeldung des bisherigen Fahrzeugs beim Wechsel zum E-Auto läuft wie jede andere Außerbetriebsetzung – vollständig digital, wenn die Erstzulassung des Fahrzeugs ab 2015 war. Du brauchst: die Zulassungsbescheinigung Teil I, beide Kennzeichenschilder und eine IBAN für die Kfz-Steuer-Rückerstattung. Eine eID ist nicht notwendig.

Die Kfz-Steuer für das alte Fahrzeug wird nach Abmeldung automatisch anteilig erstattet – der Prozess läuft vollständig über das Hauptzollamt, ohne dass du einen Antrag stellen musst. Mehr dazu im Artikel zur Kfz-Steuer-Rückerstattung nach der Abmeldung.

⚠️ Achtung: Plug-in-Hybride profitieren nicht von der Verlängerung

Die neue Steuerbefreiung bis 2035 gilt ausschließlich für rein elektrische Fahrzeuge (BEV). Plug-in-Hybride (PHEV) und Mild-Hybride fallen nicht darunter – sie zahlen die reguläre Kfz-Steuer basierend auf Hubraum und CO₂-Ausstoß. Wer also auf einen PHEV wechselt, sollte das bei der Gesamtplanung berücksichtigen.

Lohnt sich der E-Auto-Kauf 2026 jetzt noch mehr?

Durch die verlängerte Steuerbefreiung bis 2035 lässt sich der finanzielle Vorteil bei einem Neukauf 2026 konkret berechnen: Je nach Fahrzeuggewicht und regulärem Steuersatz sparen E-Auto-Fahrer in Deutschland zwischen 50 € und 300 € pro Jahr gegenüber einem vergleichbaren Verbrenner. Über 9 Jahre Befreiung (2026–2035) summiert sich das auf 450 € bis 2.700 € – ohne Berücksichtigung der niedrigeren Betriebskosten durch günstigeren Strom gegenüber Kraftstoff.

Wer sein altes Fahrzeug vor dem E-Auto-Kauf noch schnell abmelden möchte, erledigt das in unter 15 Minuten über Auto Abmelden Einfach – ganz ohne Termin bei der Zulassungsstelle, ohne eID und ohne Wartezeit.

Altes Fahrzeug abmelden – einfach, schnell, komplett online Beim Wechsel zum E-Auto erledigt Auto Abmelden Einfach die Außerbetriebsetzung deines alten Fahrzeugs in Deutschland vollständig digital – kein Amtsgang, kein eID, in unter 15 Minuten.

  • Kein eID nötig: Abmeldung ohne elektronischen Personalausweis
  • 100 % online: Fahrzeugschein hochladen, Daten eingeben, fertig
  • Kfz-Steuer wird automatisch erstattet: IBAN hinterlegen, Zoll macht den Rest
  • Versicherung endet automatisch: Kein manuelles Kündigen notwendig
  • Keine Wartezeit: Kein Termin bei der überlasteten Zulassungsstelle
  • Für Fahrzeuge ab 2015: PKW, Transporter, Motorrad
  • Rechtssicher: Behördenanerkanntes Verfahren in ganz Deutschland
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