Ein Ausfuhrkennzeichen beantragen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde, wenn das Fahrzeug dauerhaft ins Ausland gebracht werden soll. Bereiten Sie Fahrzeugpapiere, Identitätsnachweis, eine besondere Versicherungsbestätigung und den erforderlichen HU-Nachweis vor. Die Zulassung ist befristet, höchstens auf ein Jahr. Ein noch zugelassenes Auto muss dafür nicht erst separat abgemeldet werden: Die bisherigen Schilder werden beim Ausfuhrvorgang entstempelt.

Entscheidend ist die geplante Überführung. Soll das Auto auf eigener Achse fahren, müssen Zulassung und Versicherung für diese Fahrt passen. Wird es auf einem Transporter befördert, klären Sie den Transportweg gesondert. Eine bloße Urlaubsreise mit einem regulär zugelassenen Auto ist kein Antrag auf dauerhafte Ausfuhr.

Dieser Ratgeber hilft Ihnen beim Antrag und bei der Vorbereitung des Behördentermins. Den gesamten Verkaufsablauf behandelt unser Artikel Auto in der EU verkaufen und den Transport organisieren. So können Sie Kaufvertrag, Übergabe und Kennzeichenzuteilung gemeinsam planen, ohne einen dieser Schritte mit einem anderen gleichzusetzen.

Wann passt ein Ausfuhrkennzeichen zu Ihrem Vorhaben?

Das Ausfuhrkennzeichen trägt rechts ein rotes Feld mit dem Ablaufdatum. Es wird umgangssprachlich auch Export- oder Zollkennzeichen genannt. Der Name „Zollkennzeichen“ bedeutet jedoch nicht, dass damit Einfuhrformalitäten, Abgaben oder die spätere Zulassung im Zielland erledigt wären. Der Antrag betrifft zunächst die befristete Fahrzeugzulassung.

Notieren Sie vor der Terminbuchung drei Angaben: In welches Land soll das Fahrzeug dauerhaft gehen, wer fährt es dorthin und an welchem Tag soll die Fahrt beginnen? Daraus ergeben sich die Fragen an Zulassungsbehörde und Versicherer. Fragen Sie beim Versicherer ausdrücklich nach der Absicherung aller Transitländer; ein deutscher Zulassungsbescheid beantwortet diese Vertragsfrage nicht.

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein anderes Verfahren mit anderem Zweck. Buchen Sie deshalb keinen beliebigen Termin für „Kurzzeit/Überführung“, wenn das Behördenportal eigene Leistungen trennt. Die rechtliche Grundlage für die dauerhafte Auslandsüberführung steht in § 45 FZV.

Unterlagen nach Fahrzeugstatus zusammenstellen

Beginnen Sie mit der aktuellen Unterlagenliste Ihrer Zulassungsstelle. Für in Deutschland bereits zugelassene Fahrzeuge nennt das BayernPortal zum Ausfuhrkennzeichen insbesondere Identitäts- und Anschriftnachweis, Zulassungsbescheinigungen, Ausfuhrversicherung, HU und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung sowie das SEPA-Mandat. Eine Vertretung oder ein Firmenfahrzeug erfordert zusätzliche Nachweise.

Vorbereitung für den Termin: Grundunterlagen und zusätzliche Klärung
Ihr FahrzeugBereithaltenVorher klären
Noch regulär zugelassenZulassungsbescheinigung Teil I und II, bisherige Schilder, HU-NachweisWer bringt die Schilder mit und wie bleibt das Fahrzeug während des Vorgangs stehen?
Bereits außer Betrieb gesetztVorhandene Originalpapiere und PrüfberichteWie kommt das Fahrzeug bei einer verlangten Vorführung rechtmäßig zur Behörde?
NeufahrzeugVerfügbare Fahrzeugdokumente, insbesondere CoC oder DatenbestätigungWelche Genehmigungsnachweise braucht die Behörde in dieser Konstellation?
Vorher im Ausland zugelassenAusländische Originalpapiere und vorhandene FahrzeugnachweiseWelche eigene Leistung und welche weiteren Unterlagen gelten für dieses Fahrzeug?

Vergleichen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) auf den Papieren miteinander. Legen Sie fehlende Dokumente nicht erst beim Termin offen. Ist der Fahrzeugbrief bei einer finanzierenden Bank, stimmen Sie die Bereitstellung für genau diesen Zulassungsvorgang ab. Eine selbst angefertigte Kopie ersetzt nicht automatisch das geforderte Original.

Für Neufahrzeuge nennt Service Berlin je nach Genehmigungslage weitere Nachweise. Berlin verlangt außerdem in bestimmten Fällen eine Fahrzeugvorführung, etwa wenn das Fahrzeug vorher nicht in Deutschland zugelassen war oder zuletzt ein Ausfuhrkennzeichen hatte. Das ist ein Anlass, die örtliche Vorgehensweise vor der Anreise zu erfragen.

Versicherung, HU und Gültigkeit aufeinander abstimmen

Die Dauer ist kein frei wählbarer Zeitraum unabhängig vom Fahrzeug. Nach § 45 FZV darf die Ausfuhrzulassung die nachgewiesene Haftpflichtversicherungsdauer nicht überschreiten und höchstens ein Jahr betragen. Die Behörde kann den Zeitraum zusätzlich begrenzen. Aus „höchstens ein Jahr“ folgt daher kein Anspruch auf zwölf Monate.

Auch die nächste vorgeschriebene Untersuchung muss zum beantragten Ende passen. Reicht der Prüfzeitraum nicht aus, ist vor der entsprechenden Zulassung eine neue Untersuchung erforderlich. Lassen Sie das Datum anhand des Prüfberichts prüfen; die gewünschte Versicherungsdauer verlängert keine Hauptuntersuchung. Bei Fahrzeugen mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung kommt deren Nachweis hinzu.

  • Gewünschtes Startdatum: Wann wird die befristete Zulassung tatsächlich benötigt?
  • Geplantes Enddatum: Bis wann sollen Fahrt und organisatorischer Puffer reichen?
  • Prüftermine: Decken HU und gegebenenfalls SP den beantragten Zeitraum ab?
  • Versicherungsnachweis: Ist ausdrücklich eine Bestätigung für Ausfuhrfahrzeuge ausgestellt?
  • Fahrtroute: Sind Ziel- und Transitländer mit dem Versicherer geklärt?

Schließen Sie die Versicherung erst mit den zutreffenden Fahrzeug- und Personendaten ab. Eine normale eVB für die unbefristete deutsche Zulassung sollten Sie nicht ungeprüft für diesen Zweck verwenden. Fragen Sie nach dem benötigten Nachweisformat und kontrollieren Sie Beginn und Ende vor dem Termin.

So läuft der Antrag bei der Zulassungsstelle ab

  1. Passende Leistung wählen. Prüfen Sie Zuständigkeit, Terminart und eine mögliche Fahrzeugvorführung. Eine Online-Terminbuchung ist noch keine Kennzeichenzuteilung.
  2. Originale und Vollmacht abgleichen. Halten Sie die behördliche Checkliste neben Ihre Unterlagen. Prüfen Sie, ob Firmen-, Auslands- oder Vertretungsnachweise fehlen.
  3. Versicherung und Steuerunterlagen vorbereiten. Nutzen Sie die für den Ausfuhrvorgang vorgesehenen Dokumente und klären Sie eine abweichende Steuerzahlung vorab.
  4. Antrag stellen. Die Behörde prüft den Vorgang und legt den zulässigen Zeitraum fest. Bei einem zugelassenen Fahrzeug gehören die bisherigen Kennzeichen zur Umstellung.
  5. Schilder nach Zuteilung anfertigen lassen. Stimmen Sie die Reihenfolge mit der Behörde ab; Prägung und amtliche Stempelung sind unterschiedliche Arbeitsschritte.
  6. Ergebnis kontrollieren. Vergleichen Sie Kennzeichen, FIN und Ablaufdatum in den ausgehändigten Papieren und auf den Schildern, bevor Sie losfahren.

Reisen Sie mit einem bereits abgemeldeten Auto nicht einfach auf seinen alten Schildern an. Fragen Sie bei einer verlangten Vorführung nach dem zulässigen Vorgehen und organisieren Sie erforderlichenfalls einen Transport. Ein gebuchter Termin berechtigt nicht zur Fahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug.

Ohne Wohnsitz in Deutschland oder mit Vertretung

Bei Antragstellern ohne deutschen Wohnsitz wird die Empfangsbevollmächtigung relevant. Sie betrifft die behördliche Zustellung und ist von einer Vollmacht zur Antragstellung zu unterscheiden. Berlin beschreibt dafür eigene örtliche Anforderungen. Übernehmen Sie diese nicht ungeprüft auf einen anderen Zulassungsbezirk, sondern lassen Sie Zuständigkeit und erforderliche Erklärung vor der Reise bestätigen.

Wenn eine andere Person den Termin übernimmt, sollte die Vollmacht das Fahrzeug und den beantragten Ausfuhrvorgang eindeutig bezeichnen. Prüfen Sie zusätzlich, welche Ausweise und Erklärungen die örtliche Stelle verlangt. Vereinbaren Sie vorher, wer neue Papiere und Schilder entgegennimmt und an den Fahrer übergibt.

Ohne nutzbare SEPA-Bankverbindung kann außerdem ein gesonderter Steuernachweis nötig sein. Das BayernPortal beschreibt für Personen ohne festen deutschen Wohnsitz und ohne SEPA-Bankverbindung eine Zahlung vor der Zuteilung über eine Zollzahlstelle. Klären Sie diesen Ablauf frühzeitig, damit die Steuerfrage den Behördentermin nicht unterbricht.

Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Kalkulieren Sie Verwaltung, Schilder, Ausfuhrversicherung und Kfz-Steuer getrennt. Hinzukommen können etwa eine erforderliche HU, Transportkosten oder ein privat beauftragter Zulassungsdienst. Eine angebotene Versicherungsprämie oder ein Schilderpreis ist deshalb nicht der Gesamtpreis des Vorgangs.

Als örtliches Beispiel nennt Berlin eine Verwaltungsgebühr ab 33,20 Euro, ohne Kennzeichenschilder. Der konkrete Aufwand kann den Betrag verändern. Fragen Sie bei Angeboten nach enthaltenen Leistungen, Laufzeit und zusätzlichen Auslagen, statt nur zwei hervorgehobene Einstiegspreise zu vergleichen.

Abfahrtscheck und typische Stolperstellen

Fassen Sie das Ergebnis auf einer kurzen Abfahrtsliste zusammen: richtige FIN, richtige Schilder, bestätigtes Enddatum, mitzuführende Fahrzeugpapiere, Versicherungsnachweis, Route und Ansprechpartner im Zielland. § 45 FZV verlangt, die für die Ausfuhr ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil I mitzuführen. Legen Sie Originale deshalb griffbereit und geschützt ins Reisegepäck.

Nach dem Ablauf darf das Fahrzeug mit dieser Zulassung nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Eine längere Reiseplanung, ein Werkstattaufenthalt oder ein laufender Importantrag verlängern das Datum nicht. Bei Verzögerungen hilft der gesonderte Ratgeber Ausfuhrkennzeichen abgelaufen: zulässige nächste Schritte.

Auto Abmelden Einfach unterstützt die Außerbetriebsetzung deutscher Fahrzeuge. Das Ausfuhrkennzeichen erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Beauftragen Sie eine separate Abmeldung daher nur, wenn sie zu Ihrem tatsächlich geplanten Ablauf gehört.

Quellen und Stand

Geprüft am 15.09.2026: § 45 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, BayernPortal „Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens“ und Service Berlin „Ausfuhrkennzeichen für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge aus dem Inland“, jeweils oben verlinkt. Örtliche Termin-, Unterlagen- und Gebührenangaben vor Antragstellung erneut prüfen.