Fahrzeug gestohlen
Auto abmelden nach Diebstahl
Wird ein Fahrzeug gestohlen, sind Kennzeichen und Papiere meist weg – die Online-Abmeldung ist dann nicht möglich. Wichtiger ist ohnehin die richtige Reihenfolge: erst Anzeige, dann Abmeldung, damit für Sie keine Kosten oder Haftung weiterlaufen.
Die richtige Reihenfolge nach einem Diebstahl
Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei. Sie erhalten ein Aktenzeichen, das Sie für die weitere Abwicklung benötigen. Informieren Sie zusätzlich Ihre Kfz-Versicherung.
Mit der Diebstahlanzeige melden Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab (Außerbetriebsetzung). So wird das Kennzeichen gesperrt und kann nicht missbraucht werden – und Steuer sowie Versicherungspflicht enden.
Das ist nach dem Diebstahl wichtig
- •Polizei-Anzeige mit Aktenzeichen erstatten
- •Kfz-Versicherung informieren
- •Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden (Diebstahlanzeige vorlegen)
- •Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung – zu viel Gezahltes wird erstattet
Häufige Fragen
Muss ich ein gestohlenes Auto abmelden?
Ja, unbedingt – sonst laufen Steuer und ggf. Versicherung weiter und das Kennzeichen bleibt aktiv. Die Abmeldung sperrt es.
Kann ich das online erledigen?
In der Regel nicht, da Kennzeichen und Sicherheitscodes fehlen. Die Abmeldung erfolgt mit der Diebstahlanzeige bei der Zulassungsstelle.
Bekomme ich Kfz-Steuer zurück?
Ja. Mit dem Abmeldedatum endet die Steuerpflicht, zu viel im Voraus gezahlte Steuer wird vom Zoll anteilig erstattet.
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