Trennung oder Scheidung
Auto abmelden bei Scheidung
Bei einer Trennung stellt sich oft die Frage, wer das gemeinsame Auto abmelden darf. Entscheidend ist, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist – dieser kann die Abmeldung veranlassen, online und ohne Behördengang.
Halter, Eigentümer – wer entscheidet?
Abmelden darf der eingetragene Halter. Eigentum und Halterschaft können auseinanderfallen: Wer im Schein steht, ist gegenüber der Zulassungsstelle handlungsberechtigt, unabhängig davon, wer das Auto bezahlt hat.
Vermögensrechtliche Fragen – wem das Auto zusteht, Ausgleichszahlungen – sind Teil der Auseinandersetzung und nicht Sache der Abmeldung. Im Streitfall sollte vorab Einigkeit oder anwaltliche Klärung bestehen.
Das brauchen Sie
- •Sie sind eingetragener Halter (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- •Fahrzeugschein mit Sicherheitscode und Kennzeichen-Codes
- •Fahrzeug ab 2015 zugelassen
- •Bei strittigem Eigentum vorab Einigung oder rechtliche Klärung
So läuft die Online-Abmeldung ab
Daten eingeben
Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes ins Formular eintragen – in rund 2 Minuten.
Wir prüfen & reichen ein
Wir kontrollieren die Angaben und übernehmen die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle.
Bestätigung erhalten
Die offizielle Abmeldebestätigung kommt per E-Mail – inklusive Rechnung.
Häufige Fragen
Darf mein Ex-Partner das Auto ohne mich abmelden?
Abmelden darf, wer als Halter eingetragen ist. Steht nur eine Person im Schein, kann diese allein abmelden. Eigentumsfragen sind davon getrennt.
Was, wenn wir beide eingetragen sind?
Dann sollten Sie sich abstimmen. Im Konfliktfall hilft anwaltliche Klärung – die reine Abmeldung selbst ist technisch unkompliziert.
Kann ich auch nur das Kennzeichen sichern?
Ja, bei der Abmeldung lässt sich das Kennzeichen für bis zu 12 Monate reservieren, falls Sie es später weiternutzen möchten.
Das könnte Sie auch betreffen
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Online in rund 2 Minuten – Festpreis 39,90 €, mit Geld-zurück-Garantie. Wir prüfen vorab, ob die Online-Abmeldung in Ihrem Fall möglich ist.
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